Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Heiligensee
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Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Bürgeramt Heiligensee
- Ruppiner Chaussee 268 , 13503 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 4664-108807
- E-Mail: buergeraemter@reinickendorf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Allgemeine Hinweise:
Bitte pro Person einen Termin beantragen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
__________________________________________________________________________________________
Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Bitte pro Person einen Termin beantragen.
Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. Im Bürgeramt erfolgt eine schnelle Bedienung ohne längere Wartezeit.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Schulzendorf
- S25
-
S Heiligensee
- S25
-
S Schulzendorf
-
Bus
-
Schulzendorfer Str./Ruppiner Chaussee
- 124
- N24
-
S Schulzendorf
- 124
- N24
-
Kiefheider Weg
- 124
- N24
-
Schulzendorfer Str./Ruppiner Chaussee
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Auf dem Polizei-/Feuerwehrgelände, Eingang Links.Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, VPay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Barzahlung ist in Notfällen auch möglich.- Der Warteraum befindet sich gegenüber Raum 26
- Es ist ein Lichtbilderfassungsautomat vorhanden
- Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.
- Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.
- Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
Neheimer Str. 63
13507 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Ist Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.
Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen die zuvor langen und zeitaufwändigen Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) Fahrzeugbrief genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.
Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.
Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.
Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen die zuvor langen und zeitaufwändigen Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.
Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) Fahrzeugbrief genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.
Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
-
ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
- es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
- eidesstattliche Versicherung
-
ggf. Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. -
Diebstahlsanzeige der Polizei
wenn das Dokument gestohlen wurde - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
-
Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich
Formulare
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 12,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
- 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Berlin in Anspruch genommen werden.