Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Tegel

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Bekanntmachung zu einer Störung der Online-Abwicklung mit ePayment im Juli 2026

Bei der Online-Beantragung dieser Dienstleistung ist zwischen dem 10. und 12.07.2026 eine technische Störung aufgetreten:
Nach dem Bezahlvorgang über das ePayment am Ende des Bestellprozesses haben die betroffenen Antragstellerinnen und Antragssteller eine Fehlermeldung erhalten. Die Bestellungen wurden nicht an die zuständigen Fachbehörden übermittelt, obwohl der Bezahlvorgang abgeschlossen war. Somit können die betroffenen Kundinnen und Kunden die bestellten Verwaltungsleistungen nicht erhalten.

Die technische Störung wurde kurzfristig behoben.

Die Fachbehörden können leider vereinzelt Personen nicht direkt informieren, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten ermittelt werden konnten. Bitte prüfen Sie, ob alle der folgenden Punkte auf Ihre Bestellung zutreffen:
1. Sie haben zwischen
Freitag, 10.07.2026, bis Sonntag, 12.07.2026,
diese Dienstleistung online beantragt.
2. Sie haben die Dienstleistung mit Kreditkarte oder PayPal erfolgreich bezahlt.
3. Sie haben den Antrag zur Bestellung der Dienstleistung nicht einreichen können und erhielten eine Fehlermeldung.
4. Sie haben noch keine Leistung oder noch keinen Bescheid oder noch keine Rückzahlung durch die fachlich zuständige Behörde erhalten.

Wenn bei Ihnen alle vier Punkte zutreffen, melden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Geburtsdatums sowie mit einem Zahlungsnachweis der Buchung (keinen vollständigen Kontoauszug) unter der eMail-Adresse antragsservice@itdz-berlin.de, damit eine Rückerstattung der Gebühr veranlasst werden kann.

Die Verwaltungsleistung beantragen Sie bitte erneut. Eine Verrechnung ist nicht möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr nur mit Termin
  • Dienstag

      10.00-18.00 Uhr nur mit Termin
  • Mittwoch

      08.00-15.00 Uhr nur mit Termin
  • Donnerstag

      07.30-14.30 Uhr nur mit Termin
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr nur mit Termin

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Hinweise

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.

Wir bitten die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen.

Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.

Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Weiterhin ist die Abholung an der Dokumentenausgabebox im Foyer des Rathauses Reinickendorf - Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.

Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist die Vorlage eines Papierfotos zwingend notwendig.

Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst dass zu beglaubigende Dokument mehr als 20 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und die fertigen Beglaubigungen zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.

Für folgende Dienstleistungen sind keine Termine notwendig
  • Abgabe von Fundsachen
  • Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
  • Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Online-Ausweisfunktion (eID) nachträglich aktivieren
  • Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Dringendes Anliegen/Eil-Anliegen im Bürgeramt
Wenn Sie ein nachweislich eiliges Anliegen haben, sprechen Sie bitte ohne Termin in einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
Dies gilt beispielsweise,
• wenn Sie für eine bevorstehende Reise Dokumente für sich oder minderjährige Familienangehörigen benötigen. Bringen Sie bitte einen Nachweis für die Reise mit. (weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/ )
• wenn Sie nach Diebstahl oder Verlust ein oder mehrere neue Dokumente benötigen. (weitere Informationen: https://service.berlin.de/dienstleistung/120726/)
Für alle dringenden Anliegen gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt dem jeweiligen Bürgeramt vor Ort.

Unser Warteraum befindet sich in Raum 101.

An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.

Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.

  • Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden.

  • Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:

Abmeldung einer Wohnung
Beantragung von Meldebescheinigungen
Beantragung von Melderegisterauskünften
Sperren von Melderegisterauskünften
Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Annahme von Wohngeldanträgen.



  • Hinweis: In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:

BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Neheimer Str. 63
13507 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard
  • Debit Mastercard
  • Mastercard (credit)
  • Visa Debit
  • Visa (Credit)
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • PayPal (digitale PayPal Card)

Dienstleistungsbeschreibung

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Ist Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen oder gar gestohlen worden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen und die Ausstellung eines Ersatzdokuments beantragen.

Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) "Fahrzeugschein" und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) "Fahrzeugbrief" genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.

Verfahrensablauf:
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem Bürgeramt. Hinweis: Als Firma oder Behörde können Sie den Online-Antrag nicht stellen.
  2. Laden Sie alle Unterlagen im Online-Dienst hoch oder legen Sie die Unterlagen im Original vor Ort vor.
  3. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst oder vor Ort.
  4. Bei Online-Antragstellung erhalten Sie das neue Dokument per Post.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeugdokument ist in Verlust geraten
  • Wenn das Fahrzeugdokument gestohlen wurde: Anzeige bei der Polizei erforderlich
  • Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt: Zuständigkeit ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde
    Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Bei Online-Antragstellung: Das Fahrzeug darf nicht außer Betrieb gesetzt sein, es muss in Berlin zugelassen worden sein und es darf erst ab dem 01.10.2005 Zulassungspapiere erhalten haben
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
    • die Software "AusweisApp"
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Paypal

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
    Sie können den Antrag online stellen, ohne Antragsformular vor Ort im Bürgeramt oder mit ausgefülltem Antragsformular vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Bei Verlust der bisherigen ZB I: eidesstattliche Versicherung
  • Bei Diebstahl der bisherigen ZB I: Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Wenn noch keine ZB II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
    Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Personaldokument des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
    (Es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)

Gebühren

12,60 Euro
zuzüglich 4,16 Euro bei Zustellung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
  • 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.
  • Bei Online-Antragstellung: Bearbeitung spätestens am nächsten Werktag

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden - unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins.

Kfz-Zulassungsbehörde
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden. Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt (vor 10/2005), ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.