Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
- Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee
- Frankfurter Allee 35/37 , 10247 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90298-714690
- E-Mail: buergeramt@ba-fk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Dienstag
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08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) -
Mittwoch
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08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
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Samstag
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09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.
Hier finden Sie eine Terminübersicht.
Hinweise zu Öffnungszeiten
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).
- Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Frankfurter Allee
- S8
- S41
- S42
- S85
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S+U Frankfurter Allee
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U-Bahn
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Bus
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U Samariterstr.
- N5
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U Frankfurter Tor
- N5
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Boxhagener Platz
- 240
- N40
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Wismarplatz
- 240
- N40
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Simon-Dach-Str.
- 240
- N40
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U Samariterstr.
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Tram
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Niederbarnimstr.
- 21
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Wismarplatz
- 21
-
Proskauer Str.
- 21
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U Frankfurter Tor
- 21
- M10
-
Forckenbeckplatz
- 21
-
Niederbarnimstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Frankfurter Allee 35/37 - Passage, Aufgang B, neben der PförtnerlogeSonstige Hinweise zum Standort
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!
- Beantragung einer Meldebescheinigung - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Melderegisterauskunft - Einfache Melderegisterauskunft beantragen - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0332000568311, Mustermann, Max
- Beantragung von Führungszeugnissen (nicht per E-Mail möglich!) - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Gewerbezentralregisterauskunft - Bitte den Verwendungszweck angeben Beispiel: 0932000001968, Mustermann, Max
- Abmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Wohngeld
- Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) "Fahrzeugschein" und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) "Fahrzeugbrief" genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.
Verfahrensablauf:
- Stellen Sie einen Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I. Das können Sie entweder online erledigen oder persönlich vor Ort in der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem Bürgeramt. Hinweis: Als Firma oder Behörde können Sie den Online-Antrag nicht stellen.
- Laden Sie alle Unterlagen im Online-Dienst hoch oder legen Sie die Unterlagen im Original vor Ort vor.
- Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Dienst oder vor Ort.
- Bei Online-Antragstellung erhalten Sie das neue Dokument per Post.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Das Fahrzeugdokument ist in Verlust geraten
- Wenn das Fahrzeugdokument gestohlen wurde: Anzeige bei der Polizei erforderlich
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Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt: Zuständigkeit ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich. - Bei Vertretung: Vollmacht
- Bei Online-Antragstellung: Das Fahrzeug darf nicht außer Betrieb gesetzt sein, es muss in Berlin zugelassen worden sein und es darf erst ab dem 01.10.2005 Zulassungspapiere erhalten haben
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Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID) (optional)
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
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Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
Sie können den Antrag online stellen, ohne Antragsformular vor Ort im Bürgeramt oder mit ausgefülltem Antragsformular vor Ort bei der Kfz-Zulassungsbehörde. -
Identitätsnachweis
Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie) - Bei Verlust der bisherigen ZB I: eidesstattliche Versicherung
- Bei Diebstahl der bisherigen ZB I: Diebstahlsanzeige der Polizei
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Wenn noch keine ZB II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
- Nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich: Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
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Bei Vertretung: Vollmacht und Personaldokument des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
(Es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht)
Formulare
Gebühren
12,60 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
- 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.
- Bei Online-Antragstellung: Bearbeitung spätestens am nächsten Werktag
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden - unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins.
Kfz-Zulassungsbehörde
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden. Wenn es sich um alte Fahrzeugdokumente handelt (vor 10/2005), ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.