Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

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Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 165, 265, N65 - Taborstr.
U-Bahn
  • U1 - Schlesisches Tor

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Ist Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.

Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen die zuvor langen und zeitaufwändigen Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.

Hinweis: Bei Zulassungen vor 10/2005 wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) Fahrzeugbrief genannt. Bei der ZB I und ZB II handelt es sich um EU harmonisierte Fahrzeugdokumente, welche Sie erhalten, wenn Sie den Verlust eines Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs anzeigen.

Sollten Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente (vor 10/2005) sein, ist eine Ausfertigung neuer Dokumente ausschließlich bei der Zulassungsbehörde möglich.

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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers
    • es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Fahrzeugbrief
    Die Vorlage des Fahrzeugbriefs ist nur erforderlich, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde. Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
    wenn das Dokument gestohlen wurde
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
    jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt 12,00 Euro.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
  • 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, sowie bei allen Bürgerämtern in Berlin in Anspruch genommen werden.

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