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Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
08.00-16.00 Uhr (nur mit Termin*)
Dienstag
09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin*)
Mittwoch
08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)
Donnerstag
09.30-13:30 Uhr (nur mit Termin*)
14.30-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
Freitag
08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.

  • Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie: Momentan können Dienstleistungen der Bürgerämter noch nicht mit Debitkarten bezahlt werden. Wir arbeiten derzeit an der Umstellung unserer Bezahlsysteme von Girokarten mit Maestro-Funktion auf Debitkarten. Die Möglichkeit der Barzahlung steht wie gewohnt am Standort Hohenzollerndamm zur Verfügung.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.

Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen zuvor lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.

Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
  • eidesstattliche Versicherung
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht (dann benötigen Sie das Personaldokument des Vollmachtgebers nicht)
  • wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
    Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
  • formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
    jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich

Gebühren

  • 11,10 Euro: Grundgebühr für die Beantragung bei einem Bürgeramt Berlins zzgl. weiterer Gebühren für die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • 11,10 Euro: Grundgebühr für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
  • 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt: Wenn Sie die Neuausstellung verschiedener verschiedener Dokumente beantragen möchten (zum Beispiel Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I bei Brieftaschenverlust)
  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Zulassungsbehörde): Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.