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Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen am Standort Bürgeramt Köpenick

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Öffnungszeiten

Montag
07:30-15:30 Uhr
Dienstag
10:00-18:00 Uhr
Mittwoch
07:30-14:00 Uhr
Donnerstag
10:00-18:00 Uhr
Freitag
07:30-13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten gelten nur für Terminkunden. Die Abholung von Dokumenten ist nur mit Termin möglich. Spontankunden können nicht bedient werden.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Der Standort befindet sich seit dem 03.01.2022 in der Rudower Chaussee 6 in 12489 Berlin-Adlershof. Er ersetzt den bisherigen Standort im Rathaus Köpenick, der wegen Sanierungsarbeiten bis auf Weiteres geschlossen ist.

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

  • In den Büro- und Verwaltungsgebäuden des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin besteht für Besucherinnen und Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer Maske eines vergleichbaren Typs (zum Beispiel KN95, N95 oder KF94).
  • Es ist kein Fotoautomat vorhanden.
  • (*) Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.

Zulassungsbescheinigung Teil I für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen

Ist Ihnen der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren gegangen oder gar gestohlen worden, ist dieses der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Brieftaschenverlust
Der Verlust der Brieftasche mit Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I erforderte bisher die Vorsprache bei verschiedenen Behörden an verschiedenen Standorten. Sie haben die Möglichkeit, ihre Anträge auf Neuausstellung von Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl, unabhängig vom Wohnort innerhalb Berlins, in jedem Bürgeramt zu stellen.

Dieser Service wurde in Zusammenarbeit zwischen dem LABO und den Berliner Bezirksämtern eingeführt. Damit entfallen zuvor lange und zeitaufwändige Wege zu unterschiedlichen Behörden und Dienststellen.

Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments
  • eidesstattliche Versicherung
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
    es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht (dann benötigen Sie das Personaldokument des Vollmachtgebers nicht)
  • wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde: Fahrzeugbrief
    Folglich kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
  • formlose Verlusterklärung des Fahrzeughalters bzw. Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Einverständniserklärung der Bank, bei der die ZB II in Verwahrung ist
    jeweils nur bei Vorsprache im Bürgeramt erforderlich

Gebühren

  • 11,10 Euro: Grundgebühr für die Beantragung bei einem Bürgeramt Berlins zzgl. weiterer Gebühren für die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • 11,10 Euro: Grundgebühr für die Änderung bei der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • 1 Tag: Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Zulassungsbescheinigung Teil I am Tag der Antragstellung ausgehändigt.
  • 7 Tage (mind.): Sofern Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einem Bürgeramt beantragen.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Bürgeramt: Wenn Sie die Neuausstellung verschiedener verschiedener Dokumente beantragen möchten (zum Beispiel Personalausweis, Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I bei Brieftaschenverlust)
  • Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Zulassungsbehörde): Sofern für Ihr Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II ausgestellt wurde, kann die Ausstellung einer Ersatzausfertigung nur bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.