Fundsachen abgeben am Standort Zentrales Fundbüro Berlin

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Die Türen sind schwer zu öffnen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 bis 14:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 bis 14:00 Uhr
  • Donnerstag

      13:00 bis 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit erfahren Sie von der Callbox unter der Rufnummer 90277-3101.

Nahverkehr

Bus
  • U Platz der Luftbrücke: M43, 248 Columbiadamm / Platz der Luftbrücke: M43, 248
Ubahn
  • Platz der Luftbrücke: U6

Sonstige Hinweise zum Standort

Generell ist das Fundbüro am Dienstag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr telefonisch oder per (Link in der rechten Spalte) erreichbar.

Wegen der Systemumstellung gibt es keine Onlinesuche mehr! Anstelle dessen haben Sie nun hier die Möglichkeit, eine Online-Verlustmeldung (Klick auf das Wort Online-Verlustmeldung) aufzugeben. Das Zentrale Fundbüro wird sich dann bei einem passenden Fundeingang mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie, dass diese Verlustmeldung ausschließlich für das Zentrale Fundbüro der Stadt Berlin gilt. Verlustmeldungen für verloren gegangene Sachen in den Verkehrsmitteln bzw. von den Bahnhöfen müssen zusätzlich auf den Internetseiten des jeweiligen Verkehrsunternehmens (BVG/S-Bahn/Deutsche Bahn/Flixbus-ZOBB/Deutsche Post -Briefkastenfunde) abgegeben werden.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Fundsachen abgeben

In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.

Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)

Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Sache gefunden

Erforderliche Unterlagen

  • Den Fund melden
    Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
    • Fundort
    • Fundzeit sowie
    • die detaillierte Beschreibung der Sache

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Bürgerämter
  • Polizei Berlin

Chat

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