Fundsachen abgeben am Standort Zentrales Fundbüro Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Amt für Bürgerdienste am Montag, 21. September 2026 geschlossen

Das Amt für Bürgerdienste bleibt am Montag, 21. September 2026, geschlossen.
Dies betrifft die Fachbereiche Bürgerämter, Standesamt, Wohnen sowie das Zentrale Fundbüro.
Dokumente können an diesem Tag ebenfalls nicht abgeholt werden.
Grund für die Schließung ist der besondere Einsatz der Mitarbeitenden am Wochenende zuvor. Sie unterstützen bei der Durchführung der Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

Wir bitten um Verständnis für die eintägige Schließung.

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Die Türen sind schwer zu öffnen.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-14:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      13:00-18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Fundsachen abgeben

In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.

Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)

Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Sache gefunden

Erforderliche Unterlagen

  • Den Fund melden
    Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
    • Fundort
    • Fundzeit sowie
    • die detaillierte Beschreibung der Sache

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Bürgerämter
  • Polizei Berlin