Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt Blaschkoallee
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Bürgeramt Blaschkoallee
- Blaschkoallee 32 , 12359 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90239-1369
- E-Mail: buergeramt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
11.00-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen. Sie werden über ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Terminbuchungen sind
- über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
- telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
Sofern Sie ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Riesestr.
- 170
-
U Blaschkoallee
- 170
-
Buschkrug
- 170
- 171
- N7
-
Riesestr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Haus 5ACHTUNG: Im Zuge der neuen Radverkehrsinfrastruktur entfallen die vorhandenen Parkplätze am Straßenrand.
Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.Telefonische Nachfragen zu Lieferzeiten von Personaldokumenten sind nicht möglich!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fundsachen abgeben
In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.
Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").
Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").
Voraussetzungen
- Sie haben eine Sache gefunden
Erforderliche Unterlagen
-
Den Fund melden
Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
- Fundort
- Fundzeit sowie
- die detaillierte Beschreibung der Sache
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
- Bürgerämter
- Polizei Berlin