Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau

Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Fundsachen abgeben
In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.
Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").
Voraussetzungen
- Sie haben eine Sache gefunden
Erforderliche Unterlagen
-
Den Fund melden
Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
- Fundort
- Fundzeit sowie
- die detaillierte Beschreibung der Sache
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
- Bürgerämter
- Polizei Berlin
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Bürgeramt Rathaus Spandau
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.7km
S Stresow
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.6km
U Altstadt Spandau
- U7
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- 136
- 337
- 671
- N7
- X33
- 134
- 135
- M36
- N30
- N34
- 130
- 237
- RB21
- RE4
- X37
- 137
- 638
- M32
- M37
- M45
-
0.2km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- M45
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
-
0.3km
Elsflether Weg
- X37
- M32
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RB21
- RE2
- RE4
- RE6
- RE8
-
0.2km
S Spandau Bhf