Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.

Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, bitten wir Sie, einen Termin zu buchen und dabei möglichst alle Ihre Anliegen anzugeben.

Terminbuchungen sind über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.

Wir bitten unsere Kunden mit Termin, rechtzeitig zu erscheinen. Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können im Warteraum, gegenüber der Information des Bürgeramtes, Platz nehmen.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen abzusagen.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos.

  • Bargeldzahlungen sind nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse möglich: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 12:00 bis 15:00 Uhr.

  • Außerhalb dieser Zeiten können bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fundsachen abgeben

In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.

Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)

Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Sache gefunden

Erforderliche Unterlagen

  • Den Fund melden
    Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
    • Fundort
    • Fundzeit sowie
    • die detaillierte Beschreibung der Sache

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
  • Bürgerämter
  • Polizei Berlin