Fundsachen abgeben am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
- Normannenstr. 1-2 , 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Frankfurter Allee
- S8
- S42
- S85
- S41
-
S+U Frankfurter Allee
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- N50
-
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- 240
- N56
- N94
- N5
- N50
-
S+U Frankfurter Allee
-
Tram
-
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
- M5
- M10
- M8
- M6
-
Jessnerstr.
- 16
- M13
-
Scheffelstr.
- 21
- M5
- M10
- M8
- M6
-
Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Fundsachen abgeben
In allen Bürgerämtern der Stadt sowie im Zentralen Fundbüro Berlin können gefundene Sachen abgegeben werden. Außerhalb deren Öffnungszeiten können gefundene Sachen auch bei den Abschnitten der Berliner Polizei abgegeben werden. Funde innerhalb von Behörden sind der Gebäudeverwaltung der jeweiligen Behörde zu übergeben. Der Fund wird dort angezeigt und eine Fundrechtserklärung aufgenommen. Im Falle einer erfolgreichen Rückgabe kann Finderlohn beansprucht werden.
Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").
Ausgenommen sind:
• eindeutig absichtlich entsorgte Sachen wie Möbelstücke (dem Ordnungsamt melden)
• erheblich zerstörte Gegenstände (dem Ordnungsamt melden)
• Funde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Bus, Tram, U-Bahn, S-Bahn (bei der BVG bzw. der Deutschen Bahn abgeben)
Bei Nichtinteresse kann auf den automatischen Eigentumsübergang (§ 973 BGB) nach 6 Monaten verzichtet werden (siehe "Rechtsgrundlagen").
Voraussetzungen
- Sie haben eine Sache gefunden
Erforderliche Unterlagen
-
Den Fund melden
Erforderlich für die Anzeigenaufnahme sind die Angaben zu
- Fundort
- Fundzeit sowie
- die detaillierte Beschreibung der Sache
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Zentrales Fundbüro Berlin (siehe „Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg“)
- Bürgerämter
- Polizei Berlin