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Halterauskunft zu einem KFZ beantragen

Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.

Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.

Der Service der Online-Halterauskunft steht vorerst nur Privatpersonen zur Verfügung. Behörden und Versicherungsunternehmen bitten wir, weiterhin einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Achtung:
Bitte haben Sie Verständnis, wenn sich die Bearbeitung Ihrer Auskunftsersuchen aufgrund einer Verfahrensumstellung derzeit etwas verzögert.

Voraussetzungen

  • Auskünfte für Berliner Fahrzeuge
    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister sind nur für Berliner Fahrzeuge und nur in bestimmten Fällen möglich.

    Auskunftsgründe sind:
    • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
    • Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
    • Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
    • Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
    • Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
    • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
    • Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen

    Trifft keiner der vorgegebenen Auskunftsgründe zu, kann die Auskunft nicht online beantragt werden. Vielmehr ist ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft unter Darlegung der in § 39 Abs. 1 StVG genannten Gründe bei dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Kfz-Zulassungsbehörde - III B -), 13048 Berlin, zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Begründung des Antrags
    mit Angabe des amtlichen Kennzeichens

Gebühren

5,10 Euro: Grundgebühr pro Halteranfrage und je Kennzeichen

Zuständige Behörden

Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)