Kraftfahrzeug - Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister beantragen

Sie können für Fahrzeuge, die bei der Zulassungsbehörde Berlin registriert sind, eine Auskunft beantragen. Die Auskunft kann nur erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht. Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen).

Die Auskunft umfasst:
  • Halterdaten (Name, Anschrift)
  • Fahrzeugdaten (Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs, Kraftfahrzeugkennzeichen)
  • Versicherungsdaten

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Fahrzeug ist in Berlin registriert
  • Antragsberechtigung
    • Für den schriftlichen Antrag: Antragsteller/innen können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte, öffentliche Stellen (Behörden) oder Versicherungsunternehmen sein.
    • Für den Online-Antrag: Vorerst nur für Privatpersonen oder Firmen (juristische Personen).
  • Berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
    Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.
  • Zusätzlich für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
    Kreditkartenzahlungen mit Visa oder Mastercard werden akzeptiert. Andere Karten werden nicht unterstützt. Giropay wird nicht von allen Banken angeboten. Bitte prüfen Sie ggf., ob ihre Bank diesen Service anbietet.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Halterauskunft
    Online möglich; oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post oder vor Ort.
  • Darlegung des berechtigten Interesses (Auskunftsgründe)
    Sie müssen den Auskunftsgrund darlegen. Der ausgewählte Auskunftsgrund wird in den Unterlagen der Behörde dokumentiert. Trifft keiner der vorgegebenen Auskunftsgründe zu, kann die Auskunft nicht online, sondern nur schriftlich unter Darlegung der in § 39 Abs. 1 StVG genannten Gründe, beantragt werden.
    • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls
    • Auskunft von Halterdaten wegen Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
    • Auskunft von Halterdaten wegen Versperrens einer privaten Ausfahrt
    • Auskunft von Halterdaten wegen der unberechtigten Nutzung eines privaten Parkplatzes
    • Auskunft von Halterdaten wegen Blockierens eines abgestellten Fahrzeugs
    • Auskunft von Halterdaten wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
    • Auskunft von Halterdaten wegen Tankens ohne zu bezahlen
  • Amtliches Kennzeichen

Gebühren

5,10 Euro

Für Sie zuständig