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Ausfuhrkennzeichen beantragen für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland
Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen/ Zollkennzeichen.
Die Fahrzeuge sind vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen,
- wenn das Fahrzeug zuvor nicht im Bundesgebiet zugelassen war (die bloße Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist einer Zulassung nicht gleichzusetzen)
- wenn dem Fahrzeug zuletzt ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden ist.
Eine vorherige Außerbetriebsetzung (Abmeldung) ist nicht mehr erforderlich. Bei zugelassenen Fahrzeugen sind jedoch die bisherigen Kennzeichenschilder vorzulegen. Im Zweifelsfall kann eine Vorführung des Fahrzeuges angeordnet werden.
Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Voraussetzungen
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Vorführung des Fahrzeugs
gemäß § 6 Abs. 8 FZV -
Unterlagen im Original
Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (ausgefüllt)
(unter "Formulare")
- gültiges Personaldokument
-
ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht
- Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
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Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
gemäß § 29 StVZO
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Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis
(bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
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die amtlichen Kennzeichen
(bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
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Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
(bei Firmen)
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Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten
(bei Vereinen)
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SEPA-Lastschriftmandat oder Bescheinigung über die Entrichtung der Kfz-Steuer
Ab 01.03.2014 kann ein SEPA-Lastschriftmandat für die Erhebung der Kfz-Steuer erteilt werden. Sofern Barzahlungen erwünscht sind, können diese nur noch beim Zollamt Marzahn erfolgen.
Formulare
Gebühren
32,00 Euro: Grundgebühr zzgl. weiterer Gebühren im Rahmen der Zulassung bspw. durch technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen etc.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in Berlin-Lichtenberg.
- Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.