Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass) am Standort Bürgeramt Karow / Buch

Kontakt
- Bezirksamt Pankow
- Bürgeramt Karow / Buch
- Franz-Schmidt-Str. 8-10 , 13125 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90295-8888
- E-Mail: buergeramt@ba-pankow.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-16:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Schließung der Pankower Bürgerämter am 24.02.2025
Alle Mitarbeitenden des Amtes für Bürgerdienste nehmen am Wahlsonntag ihre Verantwortung wahr
und sind als Wahlhelferin oder Wahlhelfer im und für den Bezirk Pankow im Einsatz.
Vor diesem Hintergrund ist das gesamte Amt für Bürgerdienste, mit den Fachbereichen Standesamt, Wohnungsamt und Bürgeramt, am Montag, den 24. Februar 2025 geschlossen.
Beantragte Dokumente können am Montag, 24. Februar 2025 in den Bürgerämtern nicht abgeholt werden.
Für alle Anliegen sind die Kolleginnen und Kollegen gern wieder ab dem 25. Februar 2025 erreichbar.
Alle Mitarbeitenden des Amtes für Bürgerdienste nehmen am Wahlsonntag ihre Verantwortung wahr
und sind als Wahlhelferin oder Wahlhelfer im und für den Bezirk Pankow im Einsatz.
Vor diesem Hintergrund ist das gesamte Amt für Bürgerdienste, mit den Fachbereichen Standesamt, Wohnungsamt und Bürgeramt, am Montag, den 24. Februar 2025 geschlossen.
Beantragte Dokumente können am Montag, 24. Februar 2025 in den Bürgerämtern nicht abgeholt werden.
Für alle Anliegen sind die Kolleginnen und Kollegen gern wieder ab dem 25. Februar 2025 erreichbar.
Hinweis für Terminkunden
Der Aufruf der Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Buch
- S2
-
S Buch
-
Bus
-
Alt-Buch/Wiltbergstr.
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
S Buch
- 150
- 158
- 259
- 353
- N58
- 893
-
Theodor-Brugsch-Str.
- 150
- 158
- N58
-
S Buch/Röbellweg
- 259
-
S Buch [Am Sandhaus]
- 150
- 259
- 353
- N58
-
Alt-Buch/Wiltbergstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Ein Fotoautomat ist vorhanden.
- Bitte beachten Sie, dass das Terminvereinbarungssystem nicht für die Beantragung von Elterngeld gilt. Das Bürgeramt nimmt nur die Anträge entgegegen, Beratung erhalten Sie ausschließlich bei der Elterngeldstelle.
Ihr Anliegen ist ein Notfall?
Definition von Notfallkunden im Bürgeramt:
- Kunden, die für bevorstehende Reisen zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Vor dem Reiseantritt ist (berlinweit) kein freier Termin buchbar.
Der Reisetermin ist durch entsprechende Reiseunterlagen nachweisbar.
- Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt letztlich dem Bürgeramt vor Ort.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass)
Mit einem Reisepass (ePass, auch als Europass bekannt) können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ausgehändigt. Er ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen
Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen
- wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird)
- Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
- In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern. -
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnung) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss; siehe Abschnitt „Gebühren“.
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
- oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten,
- Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur möglich, wenn die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Express-Herstellung eines Reisepasses bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich ist.
Erforderliche Unterlagen
-
1 aktuelles, biometrisches Passbild
- Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt in den Behörden (Bürgerämtern) digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu er-scheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen.
-
Ihr altes Dokument (falls vorhanden)
Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist. -
Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden)
zum Beispiel
- Ihr Personalausweis
- Ihr alter Reisepass
-
ggf. Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
- falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein (mehr unter Weiterführende Informationen).
-
ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung (unter "Formulare")
- Wenn Sie einen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.
- Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
-
Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität oder eine Identitätsbescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA).
- Einbürgerungsurkunde
Formulare
Gebühren
- 26,00 Euro
- Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr und es können Auslagen erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (außer für Touristen).
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen