Reisepass vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt Lankwitz

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Lankwitz
- Gallwitzallee 87 , 12249 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-4870
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Lankwitz
- S25
- S26
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S Lankwitz
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Bus
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Eiswaldtstr.
- M82
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Eiswaldtstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum 216 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Fotoautomat vorhanden
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Reisepass vorläufig beantragen
Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen
- wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird)
- Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
- In einige Länder kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" unter "Weiterführende Informationen").
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Bei Minderjährigen vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern. -
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnsitz) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss (mehr unter „Gebühren“).
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Reisepass für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
- oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Express-Reisepass in Berlin zu beantragen. Die Dokumente können ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.
- Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur möglich, wenn die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Express-Herstellung eines Reisepasses bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich ist.
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles, biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025)
- Ab dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch direkt in den Behörden (Bürgerämtern) oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen.
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Ihr altes Dokument (falls vorhanden)
Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist. -
Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden)
zum Beispiel
- Ihr Personalausweis
- Ihr alter Reisepass
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ggf. Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
- falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
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ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
- Wenn Sie einen Reisepass für Minderjährige beantragen wollen.
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Pass beantragen.
- Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
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Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität oder eine Identitätsbescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA).
- Einbürgerungsurkunde
Gebühren
- 26,00 Euro: für den vorläufigen Reisepass
- Falls Berlin nicht Ihr Haupt-Wohnsitz ist, verdoppelt sich diese Gebühr und es können Auslagen erhoben werden.
- 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung des Passfotos vor Ort
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
sofort
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (außer für Touristen).
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Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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