Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass) am Standort Bürgeramt Schöneberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bis auf Weiteres gelten im Bezirk Notdienstregelungen.
Wir sichern dennoch die Bearbeitung von dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen sowie die Abholung von Dokumenten an allen drei Bürgeramtsstandorten zu.
Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin
Rathaus Tempelhof, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
Bürgeramt Lichtenrade, Briesingstr. 6, 12307 Berlin
Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
Termine
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin:
online - https://service.berlin.de/terminvereinbarung/
oder 115
buergeramt@ba-ts.berlin.de.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
vor Ort
Vor Ort bitten wir um die Einhaltung von Sicherheitsabständen und Nies- und Hustetiketten.
Bitte beachten Sie, dass analog der Regelungen im öffentlichen Nahverkehr und Einkaufsläden eine Pflicht besteht, eine Maske oder Nasen-Mundbedeckung zu tragen.
Aktuell werden außerdem immer nur ca. 10 Personen in den Wartebereich ein gelassen. Dies erfolgt durch eine Sicherheitskraft - immer zu Ihrem Termin.
Für die Wartezeit vor dem Bürgeramt achten Sie bitte auf einen Sicherheitsabstand zu den anderen Wartenden.
Wir bitten Sie die Gebühren ausschließlich unbar (mittels EC-Karte) zu entrichten.
Für Ihr Verständnis und Unterstützung vielen Dank. Bleiben Sie gesund.
Ihre Bürgerämter in Tempelhof-Schöneberg
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:
1. Bewohnerparkausweis
2. Wegzug ins Ausland
3. Abmeldung einer Nebenwohnung
4. Meldebescheinigung
5. Gewerbezentralregisterauszug
6. Führungszeugnis
7. Melderegisterauskünfte
8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
10. Befreiung von der Ausweispflicht
11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
Für die Anträge unter 1-10 fügen sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Für die Anträge unter 4- 7 außerdem:
• Nachweis der Zahlung der Gebühr (z.B. Kontoauszug)
Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist unter:
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
1. Bewohnerparkausweis
2. Melderegisterauskunft
3. Führungszeugnis
4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: https://service.berlin.de/ - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vorab Termine vereinbart werden. Termine können auch direkt vor Ort vereinbart werden.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen.
Hinweis für Terminkunden
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie einen Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
über das Internet (Terminbuchungen berlinweit) und
telefonisch über die Servicenummer 115 möglich.
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Dienstleistungen für die kein Termin erforderlich ist.
Für die aufgeführten Dienstleistungen ist kein Termin erforderlich. In unseren Bürgerämtern erhalten Sie am Infobereich für die Dienstleistungen, die keinen Termin erfordern, eine Nummer.
- Erstantrag und Verlängerung von berlinpässen
- Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Abgabe von Fundsachen
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte Melderegisterauskunft sperren
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten um unbedingte Terminvereinbarung.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Durch Terminabsagen am gleichen Tag können wir in begrenzter Anzahl Ihre spontanen Anliegen auch taggenau bedienen. Bitte fragen Sie am Empfangstresen nach.
Dokumentenabholer und Berlinpasskunden benötigen keinen Termin. Bitte melden Sie sich am Empfangstresen zum Erhalt einer Wartenummer.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Reisepass beantragen (vorläufiger Reisepass)
Ein Reisepass setzt den/die Passinhaber/in in die Lage, unter Berücksichtigung der jeweiligen Einreisevorschriften, in ein Land seiner Wahl zu reisen. Dafür erhalten Sie auf Antrag den sog. ePass (auch als Europass bekannt).
Nur wenn weder ein ePass noch ein ePass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 4 Werktage, wenn der Antrag bis 11 Uhr im Bürgeramt gestellt wird) rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Passes beträgt längstens 1 Jahr.
Er kann nicht verlängert werden.
Erkundigen Sie sich daher bitte unbedingt vorher, ob in Ihrem Reiseland der vorläufige Pass auch anerkannt wird (siehe "Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes" weiter unten)!
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Auch Expresspassausstellung ist bis zum Reiseantritt nicht mehr möglich.
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Passbewerber muss bei der Antragstellung anwesend sein.
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Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses die Zustimmung der Passbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
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Reisepass für Minderjährige
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beachten Sie bitte die Hinweise zum Kinderreisepass.
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Für den Reisepass dürfen nur biometrietaugliche Fotos verwendet werden.
> Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben. -
Staatsangehörigkeitsabfrage
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV -) vom 23. Dezember 2009 - GMBl. S. 1686 - ist bei Beantragung eines Passes die Passbewerberin/der Passbewerber hinsichtlich des Bestehens bzw. Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu befragen.
Der hierfür notwendige Vordruck wird bei Antragstellung im Bürgeramt bereitgehalten. -
alter Reisepass
ist nur erforderlich, wenn der Reisepass noch nicht durch eine Passbehörde entwertet wurde
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Personalausweis
soweit bisher kein Reisepass vorhanden ist
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Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
Die Vorlage Urkunde kann nur erforderlich werden,
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Abweichungen mit Eintragungen im Melderegister festgestellt werden.
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Nachweis über eine unmittelbar bevorstehende Reise
z.B. Reisevertrag, Flugtickets o.ä.
Gebühren
Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung verdoppelt sich die Gebühr und es können Auslagen erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (außer für Touristen).
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bürgeramt Schöneberg
Erläuterung der Symbole
Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Nahverkehr
S-Bahn Schöneberg: S1, S41, S42, S46, S47
S-Bahn Anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Min. Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4
U-Bahn Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: M46, 104
Bus Martin-Luther-Str. (mit Fußweg): 106