Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Einschränkungen und Sonderschließzeiten auf unserer Webseite Einschränkungen des Dienstbetriebes im LABO.
Öffnungszeiten
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
10:00-16:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-13:00 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
07:30-11:30 Uhr (für Kurzzeitkennzeichen)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. Lediglich für Kurzzeitkennzeichen sowie reine Außerbetriebsetzungen werden Wartenummern ausgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe von Wartenummern für Kurzzeitkennzeichen zwei Stunden vor dem Ende der Öffnungszeit endet.
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte online oder telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Zulassungsdienste, Händler und Firmenkunden mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an die Sammelschalter.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter
Umschreibung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeuges mit Berliner Kennzeichen auf einen anderen Halter. Fahrzeuge, die schon einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtfahrzeuge.
Es besteht die Möglichkeit, dem Fahrzeug gebührenpflichtig ein Kennzeichen ihrer Wahl zuzuteilen - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie im Internet unter Wunschkennzeichen - Online.
Die Zulassung ist davon abhängig, dass im Falle der Steuerpflicht die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erklärt wurde, d.h. die Angabe einer Bankverbindung ist obligatorisch.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland die Daten eines Empfangsbevollmächtigten mit Wohnsitz in Berlin oder Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsort in Berlin nachzuweisen und zu erfassen sind.
Beachten Sie bitte, dass zusätzlich zu Verwaltungsgebühren auch Kosten für die Kennzeichenschilder entstehen. Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
ggf. Kennzeichenschilder
soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
-
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- ggf. formlose Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Firmen)
- Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie, sowie Personaldokumente der/des Vertretungsberechtigten (bei Vereinen)
- ausgefüllter Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat
Formulare
Gebühren
Kontakt
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Nahverkehr
Tram Plauener Str./ Rhinstr.: M17, 27
Tram Schalkauer Str.: M6, 16