Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden am Standort Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
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Kontakt
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg
- Jüterboger Str. 3 , 10965 Berlin
- Tel.: (030) 90269-3300
- Fax: (030) 9028-3446
- E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Der Zugang zum Dienstgebäude ist nur eingeschränkt rollstuhlgeeignet. Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Öffnungszeiten
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Dienstag
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Mittwoch
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07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
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Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
(Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.) -
Freitag
-
07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
-
Jüterboger Str.
- 248
-
Berlin, Columbiadamm/Friesenstr.
- 248
- M43
-
Golßener Str.
- M43
-
Marheinekeplatz
- 248
-
Gneisenaustr./Baerwaldstr.
- 140
- N7
-
Jüterboger Str.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebührenfreie Parkmöglichkeiten sind aufgrund von Baumaßnahmen derzeit nur sehr begrenzt vorhanden.
- Mobilitätseingeschränkte Kunden wenden sich bitte vor Ort an den Sicherheitsdienst.
- Während der Umbauphase kann ausschließlich mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden. Eine Barzahlung wird nicht möglich sein.
- Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Verkauf des Kraftfahrzeugs oder Anhängers melden
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug verkauft haben, sind Sie verpflichtet, uns das mitzuteilen. Bitte melden Sie den Verkauf so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".
Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.
Bitte beachten Sie:
Für das Fahrzeug müssen Sie noch so lange Steuern zahlen,
- bis die neue Halterin oder der neue Halter es auf sich umgemeldet hat oder
- bis es außer Betrieb gesetzt wurde.
Mehr zu diesem Thema "Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen" unter "Weiterführende Informationen".
Bitte vergessen Sie nicht, den Verkauf auch Ihrer Kfz-Versicherung zu melden. Eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen wird nicht durch die KFZ-Zulassungsbehörde übermittelt.
Tipp: Um sicherzustellen, dass Sie für das Fahrzeug keine Steuern und Versicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, können Sie es vor dem Verkauf selbst außer Betrieb setzen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Fahrzeug verkauft
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft. Sie waren Halterin oder Halter, Eigentümerin oder Eigentümer dieses Fahrzeugs. -
Fahrzeug war zugelassen
Ihr Fahrzeug war in Berlin zugelassen. Falls es abgemeldet war, brauchen Sie den Verkauf nicht zu melden.
Erforderliche Unterlagen
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Mitteilung für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde über die Veräußerung eines Fahrzeuges
online möglich
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift,
- Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers,
- die Bestätigung der Käuferin oder des Käufers, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) erhalten zu haben.
Gebühren
keine