Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) am Standort Bürgeramt Rathaus Reinickendorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zum Notbetrieb in den Bürgerämtern
Die Bürgeramtsfilialen Rathaus Reinickendorf, Heiligensee, Tegel, Märkisches Viertel und Reinickendorf-Ost stehen für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Termine können über das Bürgertelefon 115 oder online gebucht werden. Die Termine werden immer im Laufe des Mittwochs eingestellt und können dann gebucht werden. Derzeit werden Termine jeweils für zwei Kalenderwochen freigegeben.
Fertiggestellte und abholbereite Dokumente können mit dem, bei der Beantragung vereinbarten Termin, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.
Folgende Dienstleistungen sind ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg zu erledigen:
- Abmeldung einer Wohnung
- Beantragung von Meldebescheinigungen
- Beantragung von Melderegisterauskünften
- Sperren von Melderegisterauskünften
- Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
- Annahme von Wohngeldanträgen.
Hinweis zum Fachbereich Wohnen
In den Bürgeramtsfilialen werden keine Anträge für den Fachbereich Wohnen (Wohngeld, Wohnungsberechtigungsschein) mehr angenommen. Diese sind bitte per Post an das Wohnungsamt zu senden:
BA Reinickendorf / Wohnungsamt - nur für Wohngeld und Wohnberechtigungsschein -
Teichstraße 65
13407 Berlin
Öffnungszeiten
Hinweis für Terminkunden
Aufgrund der derzeit zu beachtenden Hygienevorschriften bitten wir die Terminkunden darum, das Bürgeramt erst ca. 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen. Terminkunden werden über die Aufrufanlage aufgerufen.
Allgemeine Hinweise
- Für die Bearbeitung Ihres Anliegens bitte wir Sie einen Termin zu buchen.
- Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
- Bitte geben Sie bei Ihrer Buchung im Feld Anmerkung oder bei der Terminbuchung über das Servicetelefon 115 auch an, ob Sie aufgrund einer körperlichen Behinderung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich aufgerufen werden müssen.
- Abgabe von Fundsachen
- Verlust des Personalausweises/Reisepasses melden (Verlustanzeige)
- Antragsannahme für Leistungen der Bezirksverwaltung
- Befreiung von der Ausweispflicht
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Warteraum
Sie finden unseren Warteraum im Raum 2.
Im Warteraum befinden sich ein Fotoautomat und der Ausweisautomat
Im Fotoautomaten können Sie gegen eine Gebühr von 7 Euro 4 Passbilder herstellen lassen.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den Ausweisautomaten im Raum 2 zu nutzen. Hier können Sie ein biometrisches Passfoto, Ihre Unterschrift und ggf. Ihre Fingerdrücke elektronisch hinterlegen, um diese dann von den Mitarbeitenden bei der Bearbeitung Ihrer Pass- und Ausweisanträge oder für die Beantragung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels abrufen zu lassen. Sie erhalten kein gedrucktes Foto. Die Gebühr für die Nutzung des Automaten (5 Euro) entrichten Sie gemeinsam mit der Verwaltungsgebühr im Rahmen der Bedienung.
Internet-Zugang
Am Standort wird Ihnen ein Internet-Zugang (Kunden-WLAN) für Ihr eigenes Endgerät angeboten, dessen Nutzung für 30 Minuten täglich kostenlos ist. Dazu aktivieren Sie WLAN an Ihrem Endgerät und wählen das Netz "KD WLAN" aus. Nach Aufruf einer beliebigen Webseite und Zustimmung der Nutzungsbedingungen auf der Startseite des externen Dienstleisters können Sie lossurfen.
Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)
Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Seit dem 01.10.2017 ist es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb zu setzen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichen besteht allerdings nicht.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Vollständige Unterlagen
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
- Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis
- ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
- beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
-
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.
Gebühren
- 7,50 Euro für die Außerbetriebsetzung
- 12,60 Euro für die Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der KFZ-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Bürgeramt Rathaus Reinickendorf
Nahverkehr
- S-Bahn
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1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
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S Waidmannslust
- S1
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S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- U-Bahn
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U Rathaus Reinickendorf
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S+U Wittenau
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S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
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U Lindauer Allee
- U8
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U Rathaus Reinickendorf
- Bus
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U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
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Pannwitzstr.
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-
0.3km
Wittenau Kirche
- 124
- 322
- N24
- 221
- N8
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0.4km
Rathauspromenade
- 220
- N8
- 322
-
0.1km
U Rathaus Reinickendorf