Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen am Standort Bürgeramt Helle Mitte
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Bürgeramt Helle Mitte
- Alice-Salomon-Platz 3 , 12627 Berlin
-
PostanschriftBürgeramt, 12591 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-2545
- E-Mail: buergeramt.hellemitte@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07:30 - 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
- Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.
- Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.
- Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal
- Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt
- Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
- Was kann ich schriftlich erledigen?
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache
- Terminkunden
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Hellersdorf
- 195
- N5
- X54
- T9
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- X54
-
U Hellersdorf
-
Tram
-
U Hellersdorf
- 18
- M6
-
Stendaler Str./Quedlinburger Str.
- 18
- M6
-
U Hellersdorf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6Sonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
- Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
- Ergänzender Hinweis zur Zahlungsmöglichkeit: in diesem Standort ist eine Zahlung nur mit EC-Karte, Kreditkarte (außer American Express) und Barzahlung möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen
Ein Fahrzeug kann außer Betrieb gesetzt (stillgelegt / abgemeldet) werden, wenn Sie es verkaufen möchten oder vorübergehend nicht nutzen. Anschließend darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, dann nutzen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug
Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen". Haben Sie Ihr Fahrzeug verwerten lassen, dann wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis" (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens ist nur für die Wiederzulassung auf den gleichen Halter möglich. Wenn Sie das Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug nutzen möchten, können Sie es nachträglich (erst nach vier Tagen) über das Wunschkennzeichenportal reservieren (siehe "Weiterführende Informationen").
Falls das Kennzeichen früher für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs gebraucht wird, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur während der Öffnungszeiten möglich ist.
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder bei der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die sofortige Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate, jedoch nur im Rahmen der Erledigung der Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde vor Ort möglich. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist beim Bürgeramt und online nicht möglich. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen erst vier Tage nach der Außerbetriebsetzung online reservieren (siehe "Weiterführende Informationen"). Falls das Kennzeichen früher für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs gebraucht wird, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur während der Öffnungszeiten möglich ist.
Planen Sie, das Fahrzeug nur temporär außer Betrieb zu setzen, können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren. Dies ist sowohl online, beim Bürgeramt als auch bei der Zulassungsbehörde möglich.
5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht. Getätigte Reservierungen können weder zum Zweck der Reservierung noch hinsichtlich des Namens abgeändert werden – auch nicht durch Kontaktaufnahme mit der Zulassungsbehörde.
Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, dann nutzen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug
Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen". Haben Sie Ihr Fahrzeug verwerten lassen, dann wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis" (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens ist nur für die Wiederzulassung auf den gleichen Halter möglich. Wenn Sie das Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug nutzen möchten, können Sie es nachträglich (erst nach vier Tagen) über das Wunschkennzeichenportal reservieren (siehe "Weiterführende Informationen").
Falls das Kennzeichen früher für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs gebraucht wird, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur während der Öffnungszeiten möglich ist.
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder bei der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die sofortige Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate, jedoch nur im Rahmen der Erledigung der Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde vor Ort möglich. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist beim Bürgeramt und online nicht möglich. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen erst vier Tage nach der Außerbetriebsetzung online reservieren (siehe "Weiterführende Informationen"). Falls das Kennzeichen früher für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs gebraucht wird, können Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden. Bitte beachten Sie, dass eine Antwort nur während der Öffnungszeiten möglich ist.
Planen Sie, das Fahrzeug nur temporär außer Betrieb zu setzen, können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren. Dies ist sowohl online, beim Bürgeramt als auch bei der Zulassungsbehörde möglich.
5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht. Getätigte Reservierungen können weder zum Zweck der Reservierung noch hinsichtlich des Namens abgeändert werden – auch nicht durch Kontaktaufnahme mit der Zulassungsbehörde.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz aller erforderlichen Unterlagen.
-
Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über die Terminbuchung oder post.kfz-zulassung@labo.berlin.de vereinbaren. - Für die Online-Antragstellung: Das Fahrzeug muss in Berlin zugelassen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Die Kennzeichenschilder müssen mit Stempelplaketten und freizulegenden Sicherheitscodes versehen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode auf der Rückseite versehen sein.
-
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit vollständigen Unterlagen
Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen. - Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis
-
ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte - beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
- Legt eine dritte Person alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt diese als bevollmächtigt.
Gebühren
- 17,10 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
- 3,30 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
- Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.