Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) am Standort Bürgeramt Wilmersdorfer Straße

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Bürgeramt Wilmersdorfer Straße
- Wilmersdorfer Straße 46, 10627 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-18769
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Die Wilmersdorfer Arcaden sind als barrierefreies Einkaufszentrum zertifiziert worden. Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.
Öffnungszeiten
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08.00-16.00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
-
08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Donnerstag
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09.30-13:30 Uhr (nur mit Termin*)
14.30-18:00 Uhr (nur mit Termin*) -
Freitag
-
08.00-14.00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.5km
S Charlottenburg Bhf
- S3
- S41
- S45
- S5
- S7
- S9
-
0.5km
S Charlottenburg Bhf
- U-Bahn
-
-
0.2km
U Bismarckstr.
- U2
- U7
-
0.4km
U Wilmersdorfer Str.
- U7
-
0.4km
U Deutsche Oper
- U2
-
0.7km
U Sophie-Charlotte-Platz
- U2
-
0.8km
U Richard-Wagner-Platz
- U7
-
0.2km
U Bismarckstr.
- Bus
-
-
0.2km
U Bismarckstr.
- N2
- N7
-
0.3km
Bismarckstr./Kaiser-Friedrich-Str.
- 109
- 309
- N7
-
0.3km
U Wilmersdorfer Str.
- 309
- M49
- X34
- X49
-
0.4km
U Deutsche Oper
- N2
-
0.4km
Berlin, Kaiser-Friedrich-Str./Kantstr.
- M49
- X34
- 309
- N2
- X49
- 109
- N7
-
0.2km
U Bismarckstr.
- Regionalbahn
-
-
0.7km
S Charlottenburg Bhf
- FEX
- RE6
- RE7
- RE8
- RB23
- RE1
- RE2
-
0.7km
S Charlottenburg Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Nach der Außerbetriebsetzung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Von der Außerbetriebsetzung informieren wir deshalb
- Ihre Kfz-Versicherung und
- die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt.
Kennzeichen reservieren bei Wiederzulassung des KFZ
Für die erneute Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden. Für nicht in Berlin registrierte Fahrzeuge kann grundsätzlich keine Reservierung veranlasst werden. Sofern Sie das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug verwenden möchten, ist die Reservierung durch die Bürgerämter nicht möglich. In diesen Fällen können Sie im Nachgang der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen online reservieren. Wir weisen darauf hin, dass die Online-Reservierung zeitnah durchgeführt werden sollte. Des Weiteren kann die Reservierung direkt bei der Zulassungsbehörde, ebenso im Rahmen der Außerbetriebsetzung, vorgenommen werden. Die Reservierungsdauer für die Reservierung auf ein anderes Fahrzeug beträgt drei Monate. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht allerdings nicht.
Hinweis: Wird das Fahrzeug mit der Vorlage eines Verwertungsnachweises außer Betrieb gesetzt, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Rahmen der Vorgangsbearbeitung eingezogen und nicht wieder ausgehändigt.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Vollständige Unterlagen
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die unter "Erforderliche Unterlagen" genannt sind.
- Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der KFZ-Zulassungsbehörde möglich (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Für den Online-Antrag: Fahrzeug muss in Berlin gemeldet sein
- Für den Online-Antrag: Siegelplaketten auf den Kennzeichenschildern müssen einen QR-Code aufweisen
- Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB Teil I) muss ab dem 01.01.2015 ausgefertigt worden sein
- Für den Online-Antrag: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB Teil II) muss über Sicherheitscode verfügen, falls Fahrzeug verwertet wurde
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
Online möglich oder persönlich vor Ort - Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis
-
ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II
wenn das Fahrzeug verwertet werden soll -
ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte - beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
-
ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis
Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.
Gebühren
- 16,50 Euro (mindestens)
- 2,70 Euro: bei Online-Beantragung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.