Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen am Standort Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt)
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Bürgeramt Hohenzollerndamm (Flüchtlingsbürgeramt)
- Hohenzollerndamm 177 , 10713 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-16211
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:30 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
-
08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Kunden mit Termin müssen sich nicht am Info-Tresen melden, sondern können direkt nach Aufruf Ihrer Vorgangsnr. im Raum der Sachbearbeitung erscheinen.
- Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Hohenzollerndamm
- S45
- S46
- S41
- S42
-
S Hohenzollerndamm
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U7
- U3
-
U Konstanzer Str.
- U7
-
U Blissestr.
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 115
- N3
- 101
- N7
- 143
- N43
-
Mansfelder Str./Barstr.
- 101
- 115
- N7
-
Westfälische Str./Konstanzer Str.
- 143
- N43
-
Hoffmann-von-Fallersleben-Platz
- 115
- N3
-
U Konstanzer Str.
- 101
- N7
-
U Fehrbelliner Platz
Sonstige Hinweise zum Standort
- Die Bargeldlose Zahlung ist jetzt auch mit Debitkarten möglich.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- Es stehen Ihnen zwei Self-Service-Terminals, für die Aufnahme von biometrischen Fotos, zur Verfügung. Die Gebühren in Höhe von 4,50 €, müssen dann bei der Antragstellung bezahlt werden.
- In der Zeit von 07.30 bis 08.00 Uhr ist am Mittwoch keine Barzahlung an den Automaten möglich!
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen
Ein Fahrzeug kann außer Betrieb gesetzt (stillgelegt / abgemeldet) werden, wenn Sie es verkaufen möchten oder vorübergehend nicht nutzen. Anschließend darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, dann nutzen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug
Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen". Haben Sie Ihr Fahrzeug verwerten lassen, dann wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis" (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug und laden Sie die notwendige Dokumente hoch.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich. Sie können die Reservierung im Nachgang über einen anderen Online-Dienst veranlassen (unter "Weiterführende Informationen").
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate möglich. Planen Sie, das Fahrzeug nur temporär außer Betrieb zu setzen, dann können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren.
Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist beim Bürgeramt und online nicht möglich.
Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen aber sofort nach der Außerbetriebsetzung online reservieren. (s. weiterführende Informationen) Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht.
5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, dann nutzen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug
Außerbetriebsetzung mit unvollständigen Unterlagen". Haben Sie Ihr Fahrzeug verwerten lassen, dann wählen Sie die Dienstleistung "Kraftfahrzeug - Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis" (mehr unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag auf Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
Online-Antragstellung
1. Öffnen Sie den Online-Dienst, machen Sie darin alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug und laden Sie die notwendige Dokumente hoch.
2. Zahlen Sie die anfallende Gebühr.
3. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist nicht möglich. Sie können die Reservierung im Nachgang über einen anderen Online-Dienst veranlassen (unter "Weiterführende Informationen").
4. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Antragstellung vor Ort
1. Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder der Zulassungsbehörde.
2. Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen im Original mit.
3. Zahlen Sie die Gebühr direkt vor Ort.
4. Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist bis zu drei Monate möglich. Planen Sie, das Fahrzeug nur temporär außer Betrieb zu setzen, dann können Sie das Kennzeichen bis zu 12 Monate reservieren.
Die Reservierung des bisherigen Kennzeichens für die Verwendung an einem anderen Fahrzeug ist beim Bürgeramt und online nicht möglich.
Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen aber sofort nach der Außerbetriebsetzung online reservieren. (s. weiterführende Informationen) Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens besteht.
5. Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung werden der bisherige Versicherer und das Hauptzollamt entsprechend informiert. Das Versicherungsverhältnis und die Steuerpflicht enden damit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz aller erforderlichen Unterlagen.
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Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über die Terminbuchung oder post.kfz-zulassung@labo.berlin.de vereinbaren. - Für die Online-Antragstellung: Das Fahrzeug muss in Berlin zugelassen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Die Kennzeichenschilder müssen mit Stempelplaketten und freizulegenden Sicherheitscodes versehen sein.
- Für die Online-Antragstellung: Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem freizulegenden Sicherheitscode auf der Rückseite versehen sein.
-
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- PayPal
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit vollständigen Unterlagen
Den Antrag können Sie entweder online oder persönlich vor Ort stellen. - Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis
-
ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden, mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief
bei Fahrzeugen, deren Zulassung vor 2005 erfolgte - beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad
- Legt eine dritte Person alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt diese als bevollmächtigt.
Gebühren
- 16,50 Euro: für die Außerbetriebsetzung vor Ort
- 2,70 Euro: für die Außerbetriebsetzung bei Online-Antragstellung
- Zusätzlich 2,60 Euro, wenn Sie das bisherige Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges reservieren wollen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Bürgeramt
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden (bei Vorlage aller Unterlagen, einschließlich der Nummernschilder mit unbeschädigten Siegelplaketten).
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
Die Dienstleistung kann auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
- Einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie über das Kontaktformular vereinbaren.
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ist ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.