Melderegisterauskunft einholen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:00 Uhr
-
Donnerstag
-
11:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
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S Tiergarten
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Bellevue
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U-Bahn
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U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
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U Hansaplatz
- U9
-
U Turmstr.
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Bus
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Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
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Rathaus Tiergarten
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Tram
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U Turmstr.
- M10
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Lübecker Str.
- M10
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
-
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
- zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft einholen
Sie können als Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister beantragen.
Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 des Bundesmeldegesetz (BMG) enthält folgende Angaben:
Den Umfang der Einwohnerdaten für eine erweiterte Melderegisterauskuntf nach § 45 BMG entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage.
Das berechtigte Interesse ist für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen.
Die Auskunftserteilung aus dem Berliner Melderegister erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Einwohnerdatenbestand (Einwohner nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben) bzw. aus dem gesonderten Datenbestand gemäß § 13 Abs. 2 BMG (Einwohner nicht länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben).
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden.
Weiterführende Informationen zu diesem Personenkreis finden Sie hier Link zur Archivauskunft.
Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage den auf dieser Internetseite hinterlegten Musterantrag (bitte vollständig ausfüllen).
Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird (bzw. andernfalls die Einverständniserklärung vorliegt).
Sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.
Für die Abfrage einer einfachen Melderegisterauskunft gibt es zwei eigene Dienstleistungen:
Die jeweiligen Voraussetzungen können Sie dort entnehmen.
Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 des Bundesmeldegesetz (BMG) enthält folgende Angaben:
- Auskunft über Familiennamen und Vornamen
- aktuelle Anschrift/en
- ggf. Doktorgrade
- ggf. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
Den Umfang der Einwohnerdaten für eine erweiterte Melderegisterauskuntf nach § 45 BMG entnehmen Sie bitte der Rechtsgrundlage.
Das berechtigte Interesse ist für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen.
Die Auskunftserteilung aus dem Berliner Melderegister erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Einwohnerdatenbestand (Einwohner nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben) bzw. aus dem gesonderten Datenbestand gemäß § 13 Abs. 2 BMG (Einwohner nicht länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben).
Melderegisterauskünfte zu Einwohnern, die länger als 55 Jahre verzogen oder verstorben sind, sind melderechtlich nicht zulässig. Es darf jedoch Auskunft nach Archivrecht erteilt werden.
Weiterführende Informationen zu diesem Personenkreis finden Sie hier Link zur Archivauskunft.
Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich - soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden - beim Landesarchiv.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage den auf dieser Internetseite hinterlegten Musterantrag (bitte vollständig ausfüllen).
Wenn Sie einen formlosen Antrag stellen, vergessen Sie nicht Ihre vollständigen Absenderangaben, sowie Ihre Erklärung, dass die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet wird (bzw. andernfalls die Einverständniserklärung vorliegt).
Sofern die Auskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird, sind diese anzugeben.
Für die Abfrage einer einfachen Melderegisterauskunft gibt es zwei eigene Dienstleistungen:
Die jeweiligen Voraussetzungen können Sie dort entnehmen.
Voraussetzungen
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Angaben über die gesuchte Person
Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen. -
Schriftliche Anfrage
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, können Sie bei allen zuständigen Behörden (siehe unten) nur schriftlich anfragen.
Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten (siehe unten). -
Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft
muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder
Sie fügen Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen erforderlich
Formulare
Gebühren
- Einfache Melderegisterauskünfte je angefragte Person 10,00 Euro.
- Erweiterte Melderegisterauskünfte je angefragte Person 15,00 Euro.
- Auskunft nach Archivrecht, wenn ein Zugriff auf den Mikrofilm oder das Karteiarchiv erforderlich ist 30,00 Euro.
Eine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneinganges.
Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn:
- das Auskunftsergebnis bereits bekannt war.
- die Suche nicht zum gewünschten Erfolg führte und/oder
- die Auskunft nicht zulässig ist (wenn einer Auskunftserteilung schutzwürdige Belange entgegenstehen, z.B. wenn eine Auskunftssperre eingetragen ist).
- Verrechnungsschecks, Lastschrifteinzugsermächtigungen und Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Ihre schriftliche Anfrage können Sie an eine der folgenden Behörden senden.
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.