Personalausweis beantragen am Standort Bürgeramt Lichtenrade
Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Bürgeramt Lichtenrade
- Briesingstrasse 6 , 12307 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90277-7031
- E-Mail: buergeramt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist an der Rückseite des Gebäudes möglich. Ausschließlich Behindertenparkplätze sind vorhanden. Mobilitätseingeschränkte Kund_innen werden gebeten, die Nutzung der Behindertenparkplätze vorab bei der Terminbuchung anzugeben, um den Zugang zu gewährleisten, da es sich bei dem anliegenden Parkplatz um einen beschrankten Parkplatz handelt. Behindertengerechte WC sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.
Öffnungszeiten
-
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
möglich.
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!
Terminbuchungen sind
- Online auf der Internetseite - Online-Terminvereinbarung bei Berliner Behörden
- telefonisch über die Servicenummer: (030) 115 oder
- per E-Mail an das Bürgeramt
Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- S-Lichtenrade: M76, 172, 175, 275 (ca. 5. Min.Fußweg)
- S-Bahn
-
- Lichtenrade: S2 (ca. 5. Min.Fußweg)
Sonstige Hinweise zum Standort
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:- Bewohnerparkausweis
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Meldebescheinigung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Führungszeugnis
- Melderegisterauskünfte
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer
- Anzeige des Verlustes von Dokumenten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.
- ausgefüllte und unterschriebene Anträge
- Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.
Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:
Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.
Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.
Wir danken Allen für Ihr Verständnis.
Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Ein Fotogeschäft ist in Standortnähe vorhanden.
Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis beantragen
Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
- Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
- Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
- Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
- Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (unter "Weiterführende Informationen")
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen. (unter "Weiterführende Informationen")
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.
Gültigkeit
- bis 24 Jahre sechs Jahre
- ab 24 Jahre zehn Jahre
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen. -
Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter
Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein. -
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können den Personalausweis dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
-
Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. -
Ihr alter Personalausweis (falls vorhanden)
Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist. -
Ggf. Ihr Reisepass (falls vorhanden)
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
- Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
- Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
-
Ggf. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls
- Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
-
Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters und dessen Personaldokument
(unter "Formulare": „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“)
- Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
- Leben Eltern denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf nur der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind mit Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, den Personalausweis beantragen.
Formulare
Gebühren
- 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
- 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
- 13,00 Euro zusätzlich: wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführede Informationen").
Weiterführende Informationen
- Der neue Personalausweis (Informationsseite des Bundes-Innenministeriums)
- Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
- Weitere Informationen zu Gebühren
- Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht
- Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
- Personalausweis vorläufig beantragen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.