Personalausweis beantragen am Standort Bürgeramt Heerstraße

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
- Der Regelbetrieb wird in den Bürgerämtern schrittweise wieder unter besonderen Schutzmaßnahmen aufgenommen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
- Termine können online gebucht werden. Diese stehen aber nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per Mail nicht möglich ist.
- Es wird darum gebeten, nur Termine für Dienstleistungen zu buchen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- Für alle anderen Dienstleistungen nutzen Sie bitte die Notfalltelefonnummer (030) 9029 – 15036 welche zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes besetzt ist (Mo 8-16 Uhr, Di 10-18 Uhr, Mi 8-13 Uhr, Do 10-18 Uhr, Fr. 8-14 Uhr), um zu klären inwieweit ein Notfalltermin vereinbart werden kann.
- Es wird darum gebeten, sich primär an die Wohnortsbürgerämter zu wenden, um lange Anfahrtswege und damit weitere Ansteckungsgefahren zu vermeiden.
- Das Bürgeramt im Halemweg 18 bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht. Im Bürgeramt Hohenzollerndamm und Heerstr. werden ausschließlich Terminkunden bedient.
Alle Informationen zu den Berlin Pässen erhalten Sie unter :https://service.berlin.de/dienstleistung/121742/
Diese abweichende Verfahrensweise gilt auch für die Nutzung von privaten und staatlichen Angeboten in den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Bildung. Hier muss für die Nutzung des vergünstigten oder kostenlosen Eintritts neben dem abgelaufenen Berlinpass derzeit auch eine Kopie des aktuell gültigen Leistungsbescheids vorgelegt werden.
Zu den Berechtigten zählen Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz und den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.
- Anwohnervignetten bitten wir schriftlich oder über das Service-Konto Berlin zu beantragen. Ebenfalls schriftlich beantragen können Sie die Abmeldung einer Wohnung, Meldebescheinigungen, Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften, Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünften, Anträge auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und Wohngeldanträge, Befreiung von der Ausweispflicht.
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, zur Erledigung ihrer Anliegen vorrangig den Postweg zu nutzen.
- Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt Hohenzollerndamm 177, bzw. auch ab dem 02. Juni im Bürgeramt in der Heerstr. 12 abgeholt werden (beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind).
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Sie finden uns nahe Theodor-Heuss-Platz, Haupteingang, Erdgeschoss, auf der linken Seite.
- Für die Abholung fertiggestellter Reisepässe und Personalausweise ist keine Terminvereinbarung möglich.
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
- Das Bürgeramt Heerstraße ist ein reiner Terminstandort!
- Kunde mit Termin müssen sich nicht am Info-Tresen melden, sondern können direkt nach Aufruf Ihrer Vorgangsnr. im Raum der Sachbearbeitung erscheinen.
- Berlin-Pass Erstantrag/Verlängerung:
- Auskünfte und Berlinpässe erhalten Sie beim Empfang. Dort sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Personalausweis beantragen
Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.
Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
- Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
- Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
- Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
- Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (unter "Weiterführende Informationen")
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen. (unter "Weiterführende Informationen")
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliches Erscheinen
Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.
-
Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter
Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
-
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können den Personalausweis dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").
Erforderliche Unterlagen
-
Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
-
Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
-
Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls
- Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
- Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
-
Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls
- Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
-
Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters
(unter "Formulare": „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“)
- Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
Formulare
Gebühren
- 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
- 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
- 13,00 Euro zusätzlich: wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführede Informationen").
Weiterführende Informationen
- Der neue Personalausweis (Informationsseite des Bundes-Innenministeriums)
- Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
- Weitere Informationen zu Gebühren
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
- Personalausweis vorläufig beantragen
Hinweise zur Zuständigkeit
alle Bürgerämter
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bürgeramt Heerstraße
Nahverkehr
U-Bahn U Theodor-Heuss-Platz: U2
Bus Württembergallee: 218, 349, M49
Bus Reichsstraße/ Kastanienallee: 104, N2