Personalausweis beantragen am Standort Bürgeramt Heerstraße

Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Bürgeramt Heerstraße
- Heerstr. 12 , 14052 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9029-17780
- E-Mail: buergeramt@charlottenburg-wilmersdorf.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00 – 13:30 Uhr und 14:30 Uhr – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Dienstag
-
09:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Mittwoch
-
08:00 – 15:30 Uhr (nur mit Termin*)
-
Donnerstag
-
08:00 – 14:30 Uhr (nur mit Termin*)
-
Freitag
-
08:00 – 13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.
Hinweis für Terminkunden
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
- In akuten Notfällen sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
- Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
- In akuten Notfällen sprechen Sie bitte ohne Termin im Bürgeramt Ihres Wohn-Bezirks vor. Vor Ort wird dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung gefunden.
- Für dringende Angelegenheiten können Sie sich von 09.00 bis 13.00 Uhr unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.
- Die Bearbeitung schriftlich gestellter Anträge für Anwohnervignetten, richtet sich nach dem Nachnamen. Die Buchstaben A - K werden im Bürgeramt Hohenzollerndamm und die Buchstaben L - Z werden im Bürgeramt Heerstraße bearbeitet.
- Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.
Termine buchen
- Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Heerstr.
- S3
- S5
- S9
-
S Messe Nord/ZOB
- S25
- S46
- S42
- S45
- S41
-
S Messe Süd
- S3
- S5
- S9
-
S Heerstr.
-
U-Bahn
-
Bus
-
Württembergallee
- 218
- 349
- M49
-
U Theodor-Heuss-Platz West
- N2
- 143
- N43
-
Reichsstr./Kastanienallee
- N2
- 143
- 349
-
Württembergallee
Sonstige Hinweise zum Standort
- An diesem Standort ist ein Fotoautomat vorhanden.
Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis beantragen
Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
- Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
- Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
- Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
- Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (unter "Weiterführende Informationen")
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen. (unter "Weiterführende Informationen")
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.
Gültigkeit
- bis 24 Jahre sechs Jahre
- ab 24 Jahre zehn Jahre
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.
In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern. -
Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)
- Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
- Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnsitz) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss; siehe Abschnitt „Gebühren“.
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind,
- oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten,
Erforderliche Unterlagen
-
1 aktuelles, biometrisches Passfoto
- Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
- Ab dem 01. Mai 2025 dürfen biometrische Passbilder nur noch in zertifizierten Studios oder direkt in den Behörden (Bürgerämtern) digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
- Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu er-scheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen.
-
Ihr altes Dokument (falls vorhanden)
Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist. -
Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden)
zum Beispiel
- Ihr Personalausweis
- Ihr alter Reisepass
-
ggf. Personenstandsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit,
- falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
- falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
-
ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung
- Wenn Sie einen Personalausweis für Minderjährige beantragen wollen.
- Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. Dessen Ausweis/Reisepass ist zum Abgleich der Unterschrift auf der Einverständniserklärung ebenfalls mitzubringen.
- Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.
-
Wenn Sie eingebürgert wurden und erstmals deutsche Dokumente beantragen wollen
- Reisepass oder ID-Card des Staates der bisherigen Nationalität oder eine Identitätsbescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA).
- Einbürgerungsurkunde
Gebühren
- 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
- 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
- 13,00 Euro zusätzlich: wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 3 bis 4 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführede Informationen").
Weiterführende Informationen
- Der neue Personalausweis (Bundesministerium des Inneren)
- Reiseratgeber "Sicher Reisen" (Auswärtiges Amt)
- Gebühren und Gültigkeit (Bundesministerium des Inneren)
- Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht (Dienstleistung)
- Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland (Dienstleistung)
- Personalausweis vorläufig beantragen (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
Download
Bürgertelefon 115
Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen