Meldebescheinigung beantragen am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) Sondertermine 2
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) Sondertermine 2
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287154
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
Geschlossen
bzw. nur nach vorheriger Terminverieinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sonderregelung bis 23.02.2023
Donnerstag
10:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
10:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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Bus
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
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Tram
-
Oberseestr.
- M5
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Berlin, Freienwalder Str.
- M5
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Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Oberseestr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Meldebescheinigung beantragen
Mit einer Meldebescheinigung beweisen Sie, dass Sie in Berlin gemeldet sind. Die Meldebescheinigung enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Wohnsitzanmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Meldebescheinigungen werden häufig von Unternehmen benötigt, z.B. wenn Sie Ihre Adresse nachweisen müssen, aber diese nicht in Ihrem Ausweis eingetragen ist. Behörden verlangen in der Regel keine Meldebescheinigung, weil sie die benötigten Daten direkt von der Meldebehörde abrufen können.
Die Meldebescheinigung enthält:
1. Beantragen Sie eine Meldebescheinigung. Das können Sie online erledigen (gebührenfrei), persönlich vor Ort oder schriftlich (gebührenpflichtig).
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihr BundID-Konto oder nutzen einen Gastzugang. Anschließend halten Sie für die Antragstellung bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
3. Bezahlung
Die Meldebescheinigung enthält:
- persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
- weitere persönliche Daten (Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsort, Geschlecht)
- Staatsangehörigkeit(en), Religionszugehörigkeit oder Familienstand
- aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum, frühere Wohnungen mit Einzugs- und Auszugsdatum im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
- Angaben zu gesetzliche Vertreter / Ehegatten / Lebenspartner / Minderjährige Kinder
- Daten zum deutschen Ausweisdokument (z.B. Seriennummer oder zur eID-Karte)
1. Beantragen Sie eine Meldebescheinigung. Das können Sie online erledigen (gebührenfrei), persönlich vor Ort oder schriftlich (gebührenpflichtig).
- Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde (Bürgeramt).
- Wenn Sie die Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung verwenden möchten, können Sie das nur persönlich vor Ort erledigen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihr BundID-Konto oder nutzen einen Gastzugang. Anschließend halten Sie für die Antragstellung bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
3. Bezahlung
- Wenn Sie den Antrag online stellen, fallen keine Gebühren an.
- Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen, müssen Sie die Gebühr vor Ort bezahlen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die Gebühr vorher bezahlen. Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein. Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
- Wenn Sie den Antrag online über Ihr BundID-Konto gestellt haben, wird Ihnen das Dokument in Ihr elektronisches Postfach der BundID gesendet, von dort können Sie die Meldebescheinigung herunterladen.
- Wenn Sie den Antrag online über einen Gastzugang der BundID gestellt haben, steht Ihnen die Meldebescheinigung nur einmalig als Download zur Verfügung.
- Wenn Sie den Antrag vor Ort gestellt haben, erhalten Sie die Meldebescheinigung vor Ort ausgehändigt.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie die Meldebescheinigung als Brief per Post an Ihre letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift zugesendet.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang zur BundID.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Sie sind in Berlin gemeldet
-
Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Um den Antrag online stellen zu können, melden sich mit Ihrem BundID-Konto an oder nutzen Sie einen Gastzugang. Registrieren Sie sich bei der BundID, falls Sie noch kein BundID-Konto haben. -
Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
Hierfür benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
- die Software "AusweisApp"
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Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, eine Lebensbescheinigung können Sie nur persönlich vor Ort beantragen. -
Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Die Beantragung in Vertretung ist nur persönlich vor Ort möglich. - Für die schriftliche Antragstellung: Überweisung der Gebühr im Voraus
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
Online möglich oder persönlich vor Ort oder Sie stellen einen formlosen schriftlich Antrag per Post oder E-Mail
- Bei schriftlicher Antragstellung: Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten. Geben Sie in Ihrem Antrag das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen in Kopie ein.
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Identitätsnachweis
- Bei Online-Antragstellung: Halten Sie bitte Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
- Bei persönlicher Vorsprache vor Ort: Bringen Sie Ihren Personalausweis oder (Reise-) Pass im Original mit.
- Bei schriftlicher Antragstellung: Reichen Sie Ihren Personalausweis oder (Reise-) Pass in Kopie ein.
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Bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter: Schriftliche Vollmacht
- Notwendig ist eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder (Reise-) Pass vorgelegt werden.
- Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.
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Bei Empfänger/innen von Sozialleistungen oder in Rentenangelegenheiten: Nachweise für Gebührenbefreiung
z.B. Ihren Leistungsbescheid
Gebühren
- keine: wenn Sie den Antrag online stellen
- keine: in Rentenangelegenheiten oder für Empfänger/innen von Sozialleistungen
- 10,00 Euro je Person: wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort oder schriftlich stellen
- 5,00 Euro zusätzlich für jede weitere Person (für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden): wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort oder schriftlich stellen
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen
- 1-2 Wochen: bei schriftlicher Antragstellung
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Antragstellung persönlich vor Ort oder schriftlich können Sie bei allen Bürgerämtern erledigen.
- Bei Online-Antragstellung ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.