Meldebescheinigung beantragen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      11:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!

Hinweis für Terminkunden

Bitte beachten Sie!

Für Anliegen im Bürgeramt ist ein Termin im Flüchtlingsbürgeramt zu buchen. Dieser kann ausschließlich vor Ort am Infotresen (Raum 43) oder telefonisch unter der Service-Nr. 115 (Bürgertelefon) gebucht werden.
Eine Terminbuchung über das Internet ist nicht möglich!

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie:

Das Flüchtlingsbürgeramt des Bezirksamtes Mitte von Berlin übernimmt die Meldeangelegenheiten soweit sie von den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin übermittelt werden.
Mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurde folgende Zuständigkeitsregelung vereinbart:

Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
  • zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf, Treptow-Köpenick

Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf
Bürgeramt Hohenzollerndamm
Hohenzollerndamm 177
10713 Berlin
  • zuständig für die Unterbringungseinrichtungen in den Bezirken:
Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau

Die örtliche Zuständigkeit der Flüchtlingsbürgerämter bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
  • wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
  • eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.

Statusgewandelte mit Asylanerkennung gehen in die Zuständigkeit der normalen Bürgerämter über und können das Bürgeramt für die Erledigung ihrer Angelegenheiten frei wählen.

Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.

Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.

Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen

Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „die Brücke“ vor Ort entsprechende Hilfe an.

  • Es ist kein Fotokopierer vorhanden.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Hilfe benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 43 gerne zur Verfügung.

Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Meldebescheinigung beantragen

Mit einer Meldebescheinigung beweisen Sie, dass Sie in Berlin gemeldet sind. Die Meldebescheinigung enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Wohnsitzanmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Meldebescheinigungen werden häufig von Unternehmen benötigt, z.B. wenn Sie Ihre Adresse nachweisen müssen, aber diese nicht in Ihrem Ausweis eingetragen ist. Behörden verlangen in der Regel keine Meldebescheinigung, weil sie die benötigten Daten direkt von der Meldebehörde abrufen können.

Die Meldebescheinigung enthält:
  • persönliche Daten (Familienname, Vornamen, Rufname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
  • derzeitige Anschriften (gekennzeichnet nach Hauptwohnung und Nebenwohnung)
Zusätzlich können Sie weitere Angaben anfordern:
  • weitere persönliche Daten (Ordensname, Künstlername, Frühere Namen, Geburtsort, Geschlecht)
  • Staatsangehörigkeit(en), Religionszugehörigkeit oder Familienstand
  • aktuelle Anschrift mit Einzugsdatum, frühere Wohnungen mit Einzugs- und Auszugsdatum im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde
  • Angaben zu gesetzliche Vertreter / Ehegatten / Lebenspartner / Minderjährige Kinder
  • Daten zum deutschen Ausweisdokument (z.B. Seriennummer oder zur eID-Karte)
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie eine Meldebescheinigung. Das können Sie online erledigen (gebührenfrei), persönlich vor Ort oder schriftlich (gebührenpflichtig).
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An- oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde (Bürgeramt).
  • Wenn Sie die Meldebescheinigung als Lebensbescheinigung verwenden möchten, können Sie das nur persönlich vor Ort erledigen.
2. Identifikation
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie Ihr BundID-Konto oder nutzen einen Gastzugang. Anschließend halten Sie für die Antragstellung bitte Ihren Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.

3. Bezahlung
  • Wenn Sie den Antrag online stellen, fallen keine Gebühren an.
  • Wenn Sie den Antrag vor Ort stellen, müssen Sie die Gebühr vor Ort bezahlen.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die Gebühr vorher bezahlen. Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein. Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
4. Die Meldebehörde stellt Ihnen die Meldebescheinigung zu:
  • Wenn Sie den Antrag online über Ihr BundID-Konto gestellt haben, wird Ihnen das Dokument in Ihr elektronisches Postfach der BundID gesendet, von dort können Sie die Meldebescheinigung herunterladen.
  • Wenn Sie den Antrag online über einen Gastzugang der BundID gestellt haben, steht Ihnen die Meldebescheinigung nur einmalig als Download zur Verfügung.
  • Wenn Sie den Antrag vor Ort gestellt haben, erhalten Sie die Meldebescheinigung vor Ort ausgehändigt.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie die Meldebescheinigung als Brief per Post an Ihre letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift zugesendet.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang zur BundID.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sie sind in Berlin gemeldet
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
    Um den Antrag online stellen zu können, melden sich mit Ihrem BundID-Konto an oder nutzen Sie einen Gastzugang. Registrieren Sie sich bei der BundID, falls Sie noch kein BundID-Konto haben.
  • Für die Online-Antragstellung: aktivierte Online-Ausweisfunktion
    Hierfür benötigen Sie:
    • Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
    • ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem
    • die Software "AusweisApp"
  • Für die Antragstellung vor Ort: Terminvereinbarung
    Bitte beachten Sie, eine Lebensbescheinigung können Sie nur persönlich vor Ort beantragen.
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
    Die Beantragung in Vertretung ist nur persönlich vor Ort möglich.
  • Für die schriftliche Antragstellung: Überweisung der Gebühr im Voraus

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
    Online möglich oder persönlich vor Ort oder Sie stellen einen formlosen schriftlich Antrag per Post oder E-Mail

    • Bei schriftlicher Antragstellung: Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten. Geben Sie in Ihrem Antrag das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen in Kopie ein.
  • Identitätsnachweis
    • Bei Online-Antragstellung: Halten Sie bitte Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN bereit.
    • Bei persönlicher Vorsprache vor Ort: Bringen Sie Ihren Personalausweis oder (Reise-) Pass im Original mit.
    • Bei schriftlicher Antragstellung: Reichen Sie Ihren Personalausweis oder (Reise-) Pass in Kopie ein.
  • Bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter: Schriftliche Vollmacht
    • Notwendig ist eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder (Reise-) Pass vorgelegt werden.
    • Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.
  • Bei Empfänger/innen von Sozialleistungen oder in Rentenangelegenheiten: Nachweise für Gebührenbefreiung
    z.B. Ihren Leistungsbescheid

Gebühren

  • keine: wenn Sie den Antrag online stellen
  • keine: in Rentenangelegenheiten oder für Empfänger/innen von Sozialleistungen
  • 10,00 Euro je Person: wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort oder schriftlich stellen
  • 5,00 Euro zusätzlich für jede weitere Person (für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden): wenn Sie den Antrag persönlich vor Ort oder schriftlich stellen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • sofort: wenn Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen
  • 1-2 Wochen: bei schriftlicher Antragstellung

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Die Antragstellung persönlich vor Ort oder schriftlich können Sie bei allen Bürgerämtern erledigen.
  • Bei Online-Antragstellung ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig.

die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.