Meldebescheinigung beantragen am Standort Bürgeramt Wasserstadt

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Wasserstadt
- Hugo-Cassirer-Str. 48, 13587 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-8420
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Nahverkehr
- Bus
-
- Hugo-Cassirer-Str.: 139, 236, X36
- Bus
-
-
0km
Ashdodstr.
- 139
- N39
-
0.1km
Hugo-Cassirer-Str.
- M36
-
0.4km
Spandauer-See-Brücke
- M36
-
0.4km
Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- M36
- N39
-
0.6km
Mertensstr./Goltzstr.
- 139
- N39
-
0km
Ashdodstr.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
- Das Bürgeramt Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führerscheine (außer für Internationale Führerscheine) und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
- Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
- Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
- Die Mindestgröße beträgt 135 cm.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Meldebescheinigung beantragen
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.
Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z.B.:
Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)
Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.
Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z.B.:
- frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- frühere Anschrift(en) in Berlin
- bei Geburtsdatum der Zusatz und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
- Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)
- Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An-, Ab- oder Ummeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt).
- Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
-
Persönliche Vorsprache erforderlich
wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen
Erforderliche Unterlagen
-
bei Online-Abwicklung
Die Entrichtung der Gebühr erfolgt online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay. Halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit. -
bei schriftlicher Antragstellung
- Der Antrag kann formlos gestellt werden - per E-Mail oder Post an das Bürgeramt.
- Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
- Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.
-
bei persönlicher Vorsprache
Personalausweis oder Reisepass -
bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter
eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.
Gebühren
- 10,00 Euro: bei Online-Abwicklung (Keine Befreiung von den Gebühren möglich.)
- keine: z.B. in Rentenangelegenheiten; weitere Befreiungsmöglichkeiten unter "Rechtsgundlagen"
- 10,00 Euro: je Person
- 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
1-2 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.