Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt Rathaus Mitte
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Rathaus Mitte
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030)9018 23060
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer internen Personalentwicklungsmaßnahme bleibt der Standort Karl-Marx-Allee 31 am 13. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr, einschließlich der Dokumentenausgabe, geschlossen.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard, aber auch mit Mastercard und VISACard bezahlt werden.
Aufgrund einer internen Personalentwicklungsmaßnahme bleibt der Standort Karl-Marx-Allee 31 am 13. Dezember 2024 ab 12:00 Uhr, einschließlich der Dokumentenausgabe, geschlossen.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115
Bargeldzahlungen sind im Bürgeramt nur während der Öffnungszeiten der Bezirkskasse Dienstag von 9.00-12.00 Uhr und Donnerstag von 12.00-15.00 Uhr möglich!
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bezirkskasse kann nur mit Girocard, aber auch mit Mastercard und VISACard bezahlt werden.
Hinweis für Terminkunden
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Warteraum gegenüber der Information des Bürgeramtes Platz, eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Alexanderplatz Bhf
-
U-Bahn
-
U Schillingstr.
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
U Strausberger Platz
- U5
-
U Schillingstr.
-
Bus
-
U Schillingstr.
- N5
-
Alexanderstr.
- N60
- N65
- 300
-
U Strausberger Platz
- N5
- 142
-
U Schillingstr.
-
Tram
-
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
- M4
- M8
-
U Alexanderplatz [Tram]
- 50
- M4
- M5
- M6
-
Büschingstr.
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Sonstige Hinweise zum Standort
BITTE BEACHTEN SIE:Es können höchstens 3 Dienstleistungen pro Termin bearbeitet werden, da es sonst zu Zeitverzögerungen im gesamten Terminablauf führt.
Ein Fotoautomat zur Erstellung von Passfotos steht an diesem Standort nicht zur Verfügung.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in den nachfolgend beschriebenen Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.: ausführliche Informationen zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung: (https://www.service.berlin.de/dienstleistung/319141/)
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Änderung/Wechsel der Hauptwohnung
- Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
- durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis
Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige. -
Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben. -
Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.
Gebühren
keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.
Hinweise zur Zuständigkeit
- Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.
- Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.
Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau