Änderung/Wechsel der Hauptwohnung am Standort Bürgeramt Biesdorf - Center

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Bis zum Freitag, den 3. Mai 2024 bleibt das Bürgeramt Biesdorf-Center aufgrund baulicher Maßnahmen zur abschließenden Beseitigung eines Wasserschadens geschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die bereits Termine im Bürgeramt Biesdorf-Center gebucht hatten, erhalten einen Ersatztermin ab 11. März 2024 in einem der übrigen Bürgerämter im Bezirk. Fertiggestellte Personaldokumente und Führerscheine können ab 4. März 2024 ohne Termin ausschließlich im Bürgeramt Helle Mitte abgeholt werden.

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Kontakt

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen:
  • Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

  • Wie komme ich an einen Termin?
Termine können online oder über das Bürgertelefon (030) 115 gebucht werden. Terminanfragen können Sie auch schriftlich an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, Fachbereich Bürgerämter BackOffice, 12591 Berlin richten.

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie beim Betreten des Bürgeramtes Ihre Vorgangsnummer bereit. Sie können dann im Wartebereich Platz nehmen und werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Elsterwerdaer Platz: X69, 108, 190, 269, 398, 154
U-Bahn
  • U Elsterwerdaer Platz: U5

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Ein Automat zur digitalen Erfassung eines Fotos, der Fingerabdrücke und Unterschrift zur Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen sowie Führerscheinen und elektronischen Aufenthaltstiteln vorhanden und kann gegen eine Gebühr von 4,50 EUR genutzt werden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Änderung/Wechsel der Hauptwohnung

  • Sie wollen Ihre bisherige Berliner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, die aktuelle Hauptwohnung soll als Nebenwohnung weiterbestehen
oder
  • durch Aufgabe Ihrer bisherigen Hauptwohnung wird Ihre Berliner Nebenwohnung alleinige oder Hauptwohnung (es wird keine neue Wohnung bezogen)

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Mehr als nur eine angemeldete Wohnung
    Sie sind für mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet; Ihre neue Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung befindet sich zukünftig in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Bei Abgabe der Erklärung benötigen Sie für alle Familienmitglieder Identitätsnachweise, soweit vorhanden: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
  • Erklärung über eine Hauptwohnungsänderung
    Wird benötigt, wenn Sie keine der gemeldeten Wohnungen aufgeben.
  • Ggf. Abmeldung bei der Meldebehörde
    Wird nur für den Fall der Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung benötigt.

Gebühren

keine (gilt auch für den Erhalt einer Bestätigung über die gemeldete Änderung)

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Änderungen/Wechsel der Hauptwohnung können in aller Regel sofort abschließend bearbeitet werden.

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Die Dienstleistung können Sie bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

  • Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung:
Flüchtlingsbürgeramt in Mitte (Rathaus Tiergarten):
Zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.

Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf (Hohenzollerndamm):
Zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau

Chat

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