Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Bürgeramt Wedding - Personaldokumente nach Einbürgerung (LEA)
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Wedding - Personaldokumente nach Einbürgerung (LEA)
- Osloer Straße 36 , 13359 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-47656
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt und dem WC ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Finanzamtes möglich.
Das Finanzamt hat Mittwoch und Freitag erst ab 8.00 Uhr geöffnet und schließt Freitag bereits um 13.30 Uhr.
Der Behindertenparkplatz befindet sich auf der Rückseite des Finanzamtes Wedding, Osloer Str. 37 und ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Pförtner erreichbar (geschlossene Parkplatzschranke).
Öffnungszeiten
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-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:00-14:30 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
-
07:00-14:30 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Bitte beachten Sie:
Termine können nur über die Service-Nr. 115 gebucht werden und sind ausschließlich Neueingebürgerten, die nach dem 01.05.2024 ihre Einbürgerungsurkunde erhalten haben, vorbehalten!
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz; eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Neben der Bezahlung der Gebühren mit Girocard ist auch die Bezahlung mit Mastercard und VISACard möglich!
Termine können nur über die Service-Nr. 115 gebucht werden und sind ausschließlich Neueingebürgerten, die nach dem 01.05.2024 ihre Einbürgerungsurkunde erhalten haben, vorbehalten!
Terminkunden mit Vorgangsnummer nehmen direkt im Wartebereich Platz; eine Anmeldung an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Neben der Bezahlung der Gebühren mit Girocard ist auch die Bezahlung mit Mastercard und VISACard möglich!
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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U Osloer Str.
- U9
- U8
-
U Osloer Str.
-
Bus
-
U Osloer Str.
- N8
- 50
- 150
- 255
- N9
- N52
- M13
- 125
- 128
-
U Osloer Str.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis vorläufig beantragen
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
-
Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Ausweisbewerber (auch minderjährige Personen) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Minderjährige Personen
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. -
Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
- Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
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Bisheriger Personalausweis, wenn vorhanden
Ein vorhandener Personalausweis ist auch dann dem Bürgeramt vorzulegen, wenn dieser bereits abgelaufen ist.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 Euro.
- Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.
- Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.