Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Mobiles Bürgeramt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aufgrund der Personalsituation bietet das Mobile Bürgeramt bis auf Weiteres keine Sprechstunden an allen
Außenstellen an. Bereits beantragte Personaldokumente mit Abholwunsch in einer Außenstelle des Mobilen Bürgeramtes werden im Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen), Große-Leege-Str.103, 13055 Berlin ausgehändigt.
Dafür wird ein Termin zur Abholung benötigt.
Abholtermine: https://service.berlin.de/standort/329586/
Tel.:(030) 115

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Mittwoch

      Stadtteilzentrum Ikarus, Wandlitzstr. 13, 10318 Berlin
      Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
      09:00 - 12:00 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
  • Donnerstag

      Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
      09:00 - 14:30 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.
  • Freitag

      Anton-Saefkow-Bibliothek, Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
      09:00 - 12:00 Uhr
      Zur Zeit werden keine Termine angeboten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Sie sind nicht mehr mobil?
Beantragen Sie einen Hausbesuch (Zusatzgebühr 30,00 EUR) unter: E-Mail

Hausbesuche werden derzeit leider nicht angeboten. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen (unbestimmte Zeit). Wenn das Mobile Bürgeramt wieder aktiv Hausbesuche anbietet, werden Sie informiert.
Wir fertigen Ihr biometrisches Passbild für Personalausweis, Reisepass und Kinderpass (ab 7 Jahren) direkt vor Ort.
Achtung: Keine Ausgabe von Bildern!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis vorläufig beantragen

Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.

Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
    Der Ausweisbewerber (auch minderjährige Personen) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
  • Minderjährige Personen
    Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind.
  • Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
    Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • 1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
    Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
    • Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
  • Bisheriger Personalausweis, wenn vorhanden
    Ein vorhandener Personalausweis ist auch dann dem Bürgeramt vorzulegen, wenn dieser bereits abgelaufen ist.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 Euro.

  • Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.

  • Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.

Chat

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