Personalausweis vorläufig beantragen am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen)
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287154
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
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07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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Geschlossen
bzw. nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Verkehrsanbindungen
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Bus
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
-
Tram
-
Oberseestr.
- M5
-
Berlin, Freienwalder Str.
- 21
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Oberseestr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis vorläufig beantragen
Ihr Personalausweis ist bereits abgelaufen oder in Verlust geraten?
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass sofort einen Personalausweis benötigen.
Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Seine Gültigkeit beträgt bis zu 3 Monate.
Wenn Sie kurzfristig eine Auslandsreise antreten wollen, empfehlen wir Ihnen eher die Beantragung eines Reisepasses, da vorläufige Personalausweise grundsätzlich nicht zur Einreise in andere Länder ausreichen (Ausnahme: einige EU-Länder).
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
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Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
Der Ausweisbewerber (auch minderjährige Personen) muss bei der Antragstellung anwesend sein. -
Minderjährige Personen
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind. -
Sie sind in Berlin mit einer Wohnung angemeldet
Wenn Sie in Berlin mit Nebenwohnung angemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweises die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort Ihrer Hauptwohnung notwendig; sie wird vom Bürgeramt eingeholt.
Erforderliche Unterlagen
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1 aktuelles Lichtbild (biometriefähig)
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
- Hinweis: Gehören Sie als Antragstellerin/Antragsteller einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, müssen Sie bei der erstmaligen Beantragung eine entsprechende Erklärung abgeben.
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Bisheriger Personalausweis, wenn vorhanden
Ein vorhandener Personalausweis ist auch dann dem Bürgeramt vorzulegen, wenn dieser bereits abgelaufen ist.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 Euro.
- Hinweis: Bei Antragstellung am Ort der Nebenwohnung wird ein Zuschlag in Höhe von 13,00 Euro erhoben.
- Gebührenbefreiungen sind seit 01.07.2011 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Ausstellung ist in der Regel sofort möglich, wenn die Identität des Beantragenden feststeht.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn Sie in Berlin mit einer Wohnung angemeldet sind.