Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgeramt Wasserstadt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Veränderte Öffnungszeiten im Bürgeramt Wasserstadt ab dem 16.12.2024

Aufgrund dringend notwendiger Maßnahmen im Zuge der Organisation der Neuwahlen bleibt das Bürgeramt für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bereits gebuchte Termine finden im Bürgeramt Rathaus Spandau statt.
Die Abholung beantragter Dokumente ist ab dem 16.12.2024 nur im Rathaus Spandau zu den Öffnungszeiten möglich.

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
  • Dienstag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
      12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
  • Donnerstag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
      12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin) derzeit geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Veränderte Öffnungszeiten im Bürgeramt Wasserstadt ab dem 16.12.2024

Aufgrund dringend notwendiger Maßnahmen im Zuge der Organisation der Neuwahlen bleibt das Bürgeramt für den Publikumsverkehr geschlossen.
Bereits gebuchte Termine finden im Bürgeramt Rathaus Spandau statt.
Die Abholung beantragter Dokumente ist ab dem 16.12.2024 nur im Rathaus Spandau zu den Öffnungszeiten möglich.

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:
⦁ Führungszeugnisse beantragen
⦁ Meldebescheinigung beantragen

Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
  • Das Bürgeramt Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führerscheine (außer für Internationale Führerscheine) und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
  • Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
  • Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
  • Die Mindestgröße beträgt 135 cm.

  • An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegisterauskunft sperren

Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Grundsätzliche Voraussetzungen
    Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
    mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet.
  • Objektive Nachweise

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen