Melderegisterauskunft sperren am Standort Bürgeramt Köpenick

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Köpenick
- Rudower Chaussee 6 , 12489 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-2845
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr
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Mittwoch
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07:30-14:00 Uhr
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Donnerstag
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10:00-18:00 Uhr
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Freitag
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07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Adlershof
- S45
- S46
- S8
- S9
- S41
- S85
-
S Adlershof
-
Bus
-
S Adlershof/Franz-Ehrlich-Str.
- 163
- N68
- N64
-
S Adlershof/Franz-Ehrlich-Str.
-
Tram
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S Adlershof
- 61
- 63
- 27
- 67
- M17
-
S Adlershof
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Der Standort befindet sich seit dem 03.01.2022 in der Rudower Chaussee 6 in 12489 Berlin-Adlershof. Er ersetzt den bisherigen Standort im Rathaus Köpenick, der wegen Sanierungsarbeiten bis auf Weiteres geschlossen ist.Sonstige Hinweise zum Standort
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur mit Termin möglich. Dies gilt auch für die Abholung beantragter Personaldokumente. Termine können Sie online über die Bürgeramtsstandorte oder über das Bürgertelefon 115 vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass eine Terminvergabe per E-Mail nicht möglich ist.Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
- Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
- Es ist kein Fotoautomat vorhanden.
- Für manche Dienstleistungen ist kein Termin notwendig. Zahlreiche Dienstleistungen können Sie auch online oder schriftlich per Post erledigen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegisterauskunft sperren
Einrichtung von Auskunftssperren in begründeten Einzelfällen
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
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Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck werden in begründeten Einzelfällen Auskunftssperren eingerichtet, die jedoch nicht für Auskünfte an Behörden oder öffentliche Stellen gelten. Wenn Sie von der oben genannten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen Sie das ausführlich darlegen. Objektive Nachweise (z.B. polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) über die Gefährdung sollten einem formlosen schriftlichen Antrag beigefügt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Schriftlicher Antrag
mit ausführlicher Begründung. Die Abgabe des Antrags kann auch im Bürgeramt erfolgen und wird dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugeleitet. - Objektive Nachweise
Gebühren
keine