Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen am Standort Bürgeramt Zehlendorf
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Zehlendorf
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-6336
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
-
Donnerstag
-
7:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
- S-Bahn
-
- S Zehlendorf: S1
Sonstige Hinweise zum Standort
- Der Eingang zum Bürgeramt befindet sich am Teltower Damm, Ecke Kirchstraße.
Ohne Termin können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ziehen Sie sich bitte im Warteraum A 2 selbstständig eine Wartenummer.
- Personalausweis abholen
- Reisepass abholen
- Führerschein abholen
- Wiederauffinden des eigenen Reisepasses melden
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Zulassungsbescheinigungen Teil I abholen
- Online-Ausweisfunktion (eID) - nachträglich aktivieren
- Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Formulare benötigt werden, steht Ihnen der Infotresen im Raum A 2 gerne zur Verfügung.
Fotoautomat vorhanden
Im Raum A 2 haben Sie außerdem die Möglichkeit, am vorhandenen Fotoautomat Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel anfertigen zu lassen. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie, um eine geförderte Sozial-Wohnung beziehen zu können. Je nach Einkommen gibt es unterschiedliche WBS-Arten. Der Wohnberechtigungsschein muss dem Vermieter / der Vermieterin beim Einzug übergeben werden. Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie sich auf eine Sozial-Wohnung bewerben, Sie haben aber keinen automatischen Anspruch auf eine Sozial-Wohnung.
1. Stellen Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das können Sie online erledigen oder Sie schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
3. Anschließend können Sie sich in ganz Berlin auf eine Sozial-Wohnung bewerben.
- Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig.
- Der WBS wird grundsätzlich einkommensabhängig ausgestellt. Ob und auf welchen WBS Sie einen Anspruch haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen.
- Sie können den WBS für mehrere Personen beantragen, wenn die Personen miteinander verwandt sind oder beide Personen eine Partnerschaftserklärung abgeben.
- Wenn Sie eine Wohngemeinschaft gründen möchten, ist ein gemeinsamer Antrag nicht möglich. Auch eine Zusammenlegung von mehreren Einzel-Wohnberechtigungsscheinen ist ausgeschlossen.
1. Stellen Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das können Sie online erledigen oder Sie schicken das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den notwendigen Unterlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
- Wollen Sie erst nach Berlin ziehen, schicken Sie den WBS-Antrag an ein Berliner Bürger- oder Wohnungsamt Ihrer Wahl.
3. Anschließend können Sie sich in ganz Berlin auf eine Sozial-Wohnung bewerben.
- Die großen Berliner Wohnungsunternehmen vermerken bei den Wohnungsanzeigen, ob und welchen WBS Sie benötigen. Allgemein können die Vermieter Sie über die genauen Bestimmungen informieren.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Wohnberechtigungsschein-Abfrage
Ob Sie einen Anspruch auf einen WBS haben, können Sie vorab mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage unverbindlich überprüfen. -
Einhaltung der Einkommensgrenzen
Welchen WBS Sie erhalten, ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. -
Maximale Größe der Sozial-Wohnung
Grundsätzliche Regelung: Je ein Wohnraum pro Person.
- Beispiel: Einem Ehepaar mit drei Kindern steht maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu.
- Einzelpersonen dürfen bis zu 50 qm in Eineinhalb- oder 2-Zimmer-Wohnungen bewohnen.
- Zusätzlicher Wohnraum ist im Einzelfall möglich bei besonderen persönlichen/beruflichen Bedürfnissen oder Härtefällen (zum Beispiel eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen).
- Für Personen ab 65 Jahren gilt: Bei Freigabe einer 3-Zimmer-Wohnung in Berlin, erhalten Sie einen WBS für eine 2-Zimmer-Wohnung.
- Liegt eine berufliche Notwendigkeit vor, ist ein separater Wohnraum möglich zur Sicherung der Existenz.
-
Anerkennung für einen WBS mit besonderem Wohnbedarf
Es gibt Sozial-Wohnungen, die nur an WBS-Inhaber/innen mit besonderem Wohnbedarf vermietet werden dürfen. Ein besonderer Wohnbedarf kann anerkannt werden, wenn der/die Wohnungssuchende seit mindestens einem Jahr in Berlin gemeldet ist und eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Es liegen unzureichende Wohnverhältnisse bei Haushalten mit Kindern vor: Bei 2 Personen gibt es nur 1 Wohnraum / bei 3 Personen gibt es nur 2 Wohnräume / bei 4-5 Personen nur 3 Wohnräume / bei 6 und mehr Personen gibt es nur 4 Wohnräume.
- Schwerbehinderung: Ihr Grad der Behinderung beträgt 50 oder mehr und es liegten ungeeignete Wohnverhältnisse vor.
- Unterbringung in Notunterkünften: Personen, die in sozialen Einrichtungen (zum Beispiel in Frauenhäusern oder Zufluchtswohnungen) untergebracht sind.
- Personen über 65 Jahre, die eine unterbelegte Mietwohnung aufgeben (mehr Zimmer als Haushaltsangehörige).
- Unverschuldeter Wohnungsverlust: Personen, die unverschuldet ihre Mietwohnung räumen müssen (zum Beipsiel wegen eines bauordnungsrechtlichen Verbots oder zum Ende eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses).
- Leistungsempfänger/innen nach SGB II und SGB XII (Grundsicherung bei Arbeitssuche, im Alter oder bei Erwerbsminderung): Personen, die vom JobCenter/Sozialamt eine Aufforderung zum Umzug in eine "angemessene Wohnung" erhalten haben.
-
Staatsangehörigkeit
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder
- Sie besitzen eine Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Landes und haben eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens 1 Jahr gültig ist.
-
Sie sind mindestens 18 Jahre alt
Ausnahmen können Sie mit der zuständigen Behörde klären. -
Längerer Aufenthalt in Berlin
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend (mind. 11 Monate) in Berlin aufhalten und in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)
Sie können den Antrag online stellen oder Sie stellen den (Papier-) Antrag schriftlich per Post.
- Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Für die schriftliche Antragstellung: Bitte füllen Sie den Antrag und die Anlagen aus. Der Antrag muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. Schicken Sie den Antrag und die Anlagen an das bezirkliche Bürger- oder Wohnungsamt, in dem Sie gemeldet sind.
-
Einkommenserklärung
Bitte füllen Sie die Einkommenserklärung für jede Person aus. Sie muss von allen volljährigen Personen unterschrieben werden. -
Einkommensbescheinigung
Die Einkommensbescheinigung wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben. -
Ausweisdokumente (in Kopie)
von allen Personen, die im Antrag genannt sind
- zum Beispiel Personalausweise oder ausländische Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis
-
Meldenachweise (in Kopie)
Meldenachweise von allen Personen, die im Antrag genannt sind
- zum Beispiel eine Meldebescheinigung
- Heiratsurkunde (in Kopie) oder Lebenspartnerschaftsurkunde (in Kopie)
-
Partnerschaftserklärung
Für unverheiratete oder nicht miteinander verwandte Personen kann möglicherweise eine Partnerschaftserklärung notwendig sein. -
Nachweis über einen anderen Familienstand (in Kopie)
Wenn Sie nicht ledig sind: zum Beispiel Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde - Wenn Ihre Kinder mit im Antrag genannt werden: Geburtsurkunde Ihrer Kinder (in Kopie)
- Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht
-
Vaterschaftsanerkennung (in Kopie)
zum Beispiel bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kind und Sorgerechtsbeschluss -
Wenn Sie schwanger sind: Mutterpass (in Kopie)
Mutterpass mit eingetragener 14.Schwangerschaftswoche - Wenn Sie schwerbehindert sind: Vor- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises (in Kopie)
-
Wenn Sie studieren: Semesterbescheinigung (in Kopie)
Bei ausländischen Studierenden: zusätzlich auch die Bescheinigung über die Dauer des Studiums -
Falls Sie Ausländer/in sind: Nachweis über das Aufenthalts-Recht (in Kopie)
Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweisdokuments. Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthalts-Erlaubnis.
Formulare
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen. Wohnen Sie nicht in Berlin kann ein Wohnungsamt ausgewählt werden.