Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden am Standort Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str.

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Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      geschlossen

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 165, 265, N65 - Taborstr.
U-Bahn
  • U1 - Schlesisches Tor

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis - Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

Wenn Ihr Personalausweis nach Verlust – zum Beispiel verloren oder gestohlen – wieder da ist, dann informieren Sie das Bürgeramt bitte so schnell wie möglich und legen Sie das Dokument in einem der Berliner Bürgerämter vor. Dazu sind Sie verpflichtet. Es genügt nicht, wenn Sie das Wiederauffinden bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.

Verfahrensablauf
1. Wenn Sie Ihren eigenen Personalausweis nach Verlust wiedergefunden haben, melden Sie dies einem Bürgeramt persönlich vor Ort.

2. Entsperrung der Online-Ausweisfunktion:
  • Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, können Sie diesen wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich unter Vorlage des Ausweises (mehr unter "Weiterführende Informationen").
3. Empfehlung: Einen neuen Personalausweis beantragen:
  • Wenn Sie das Wiederauffinden melden, kann nicht sichergestellt werden, dass ausländische Behörden einen als wiedergefunden gemeldeten Personalausweis für die Nutzung in ihrem Land anerkennen. Es wird empfohlen, einen neuen Personalausweis zu beantragen (unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren verlorenen Personalausweis wiedergefunden
    Das gilt auch für einen vorläufigen Personalausweis.
  • Persönliches Erscheinen
    Das Wiederauffinden können Sie nur vor Ort melden. Das können nur Sie persönlich machen.
  • Wohnsitz in Berlin
    Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldung wegen Wiederauffinden des Personalausweises
    Die Meldung können Sie nur persönlich vor Ort machen.
  • Der wiederaufgefundene Personalausweis

Gebühren

Keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

wenige Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

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