Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter - in der Fachgerichtsbarkeit am Standort Oberverwaltungsgericht

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Kontakt

  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
  • Oberverwaltungsgericht
  • Hardenbergstraße 31 10623 Berlin
  • Tel.: (030) 90149-8740
  • Fax: (030) 90149-8808
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Auf einen Rollstuhl angewiesene Personen werden nach Meldung in der Pförtnerloge am Haupteingang Hardenbergstraße 31 (Klingel links vor dem Haupteingang) über den Seiteneingang an der Hardenbergstraße in das Gebäude eingelassen. Zum Verlassen des Gebäudes rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 90149-8800 in der Pförtnerloge an, damit Sie hinausbegleitet werden können.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:30 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:30 - 15:00 Uhr
  • Freitag

      08:30 - 13:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Die Rechtsantragsstelle ist Mo bis Fr von 09:00 - 13:00 Uhr besetzt.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz in der Hardenbergstraße 31 im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Zoologischer Garten.
Es empfiehlt sich, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, da in der Umgebung des Gerichts nur sehr schwer Parkplätze zu finden sind.

Sonstige Hinweise zum Standort

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude nach wie vor eingeschränkt.

Das Gerichtsgebäude darf grundsätzlich nur betreten werden

  • zum Besuch der Rechtsantragsstelle,
  • zur (vorab vereinbarten) Akteneinsicht,
  • zur Teilnahme an Verhandlungen
  • sowie für Dienstleister.

Bei Gerichtsverhandlungen ist der Zutritt für die Beteiligten und das Publikum möglich. Die Plätze für Zuschauer/innen sind wegen der Einhaltung der Abstandsregeln reduziert. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens; Pressevertreter/innen haben Vortritt.

Vorsprachen in Rechtssachen (insb. Akteneinsicht, Rechtsantragsstelle) sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Im Übrigen findet kein Publikumsverkehr statt. Über Ausnahmen entscheidet die Hausleitung.

Im gesamten Gebäude sind eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen und die üblichen Hygienevorkehrungen einzuhalten (www.infektionsschutz.de). Bei Gerichtsverhandlungen entscheidet die/der sitzungsleitende Richter/in über die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Mediation durch Güterichterinnen und Güterichter - in der Fachgerichtsbarkeit

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das auf Anregung eines oder mehrerer Verfahrensbeteiligter oder der/dem Vorsitzenden eingeleitet werden kann. In der Mediation erhalten die Streitparteien die Gelegenheit den bestehenden Konflikt durch Unterstützung einer Güterichterin bzw. eines Güterichters selbstständig lösen.

Die Güterichterinnen und Güterichter vermitteln neutral im Konflikt zwischen den Beteiligten, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Den Güterichterinnen und Güterichtern steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu und sie geben auch keinen rechtlichen Rat. Die Aufgabe der Güterichter beschränkt sich darauf, die Gesprächsführung zu übernehmen, die Interessen der Beteiligten zu ermitteln und die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung zu erarbeiten.

Welche Vorteile hat eine Mediation gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
  • Das gesamte Mediationsverfahren ist vertraulich und freiwillig. Die Parteien bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird und ob sowie welche Informationen außerhalb des Verfahrens bekannt werden dürfen.
  • Für das Mediationsverfahren wird eine gesonderte Gerichtsakte angelegt.
  • Das laufende Gerichtsverfahren ruht während dem Mediationsverfahren. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
  • Es steht mehr Zeit für eine Konfliktlösung zur Verfügung als in der Gerichtsverhandlung. Nach Bedarf können auch Folgetermine vereinbart werden. Termine für Güteverhandlungen können in der Regel kurzfristig angesetzt werden.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
  • Bei Bedarf können weitere Beteiligte, die für die Lösungsfindung wichtig sein können, in das Gespräch einbezogen werden.
  • Es können auch mehrere anhängige Gerichtsverfahren, die miteinander zusammenhängen, zusammen gelöst sowie beigelegt werden. Es besteht eine hohe Einigungsquote.

Voraussetzungen

  • Anhängiges Gerichtsverfahren
    Es muss bereits ein Verfahren vor dem
    • Sozialgericht Berlin
    • Verwaltungsgericht Berlin
    anhängig sein.
  • Einverständnis der Verfahrensbeteiligten
    Die Verfahrensparteien müssen mit der Mediation einverstanden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

keine

Chat

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