Rechtsanwalt – Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst

Der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst kann auf Antrag gestattet werden, den Beruf selbst auszuüben oder einen Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.

Voraussetzungen

  • Bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Es ist ein schriftlicher formloser Antrag einzureichen.

Gebühren

26,00 EUR bei einem Antrag auf Bestellung eines Vertreters nach § 47 Abs. 1 BRAO.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 2-3 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Für den Antrag auf Gestattung den Beruf selbst auszuüben oder einen Vertreter/Vertreterin zu bestellen, ist die Rechtsanwaltskammer Berlin zuständig.

Für Sie zuständig