Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.
Empfänger von Ausbildungsförderung (BaföG, BAB), welche nicht bei den Eltern wohnen, können ebenfalls befreit werden.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihren Bürgerämtern oder zum Online-Ausfüllen. Eine Befreiung ist nur für die Zukunft möglich.
Bitte unterschreiben Sie den Antrag, legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und senden Sie Ihre Unterlagen auf dem Postweg zu.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.
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