Einschulungsuntersuchung

Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,

Voraussetzungen

  • Mindesalter 5 Jahre
    Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt.
  • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein

Erforderliche Unterlagen

  • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
  • Impfausweis
  • wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
  • ausgefüllter Elternfragebogen

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt des Bezirkes der Einzugsschule in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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