Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Die Durchführung der schulärztlichen Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes in die Schule. Die Einschulungsuntersuchung beinhaltet die körperliche Untersuchung sowie eine Überprüfung der Hör- und Sehfähigkeit. Der Schwerpunkt der schulärztlichen Untersuchung liegt auf einer medizinischen Beurteilung der sprachlichen, motorischen und geistigen Entwicklung Ihres Kindes. Falls erforderlich, können Ihnen weitergehende Untersuchungen zur Abklärung unklarer Befunde oder Möglichkeiten der familiären bzw. therapeutischen Förderung empfohlen werden. Am Ende der Untersuchungen werden mit Ihnen die Ergebnisse und die Empfehlungen besprochen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.
Bezirksamt Lichtenberg
Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Ortsteil Lichtenberg
S-Bahn S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
U-Bahn U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde
Bus 108, 194
Tram 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.