Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuell sind die Zugriffe auf unsere Online-Terminvereinbarung massiv gestiegen. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der Service zwischendurch nicht zur Verfügung steht. Es wird dann eine Wartungsseite angezeigt. Bitte beachten Sie hierzu unsere
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Zur weiteren Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens (Lockdown) wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße eingeschränkt.
Bis mindestens 28.05.2021 findet die Bedienung nur mit Termin statt.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten um Verständnis für die folgenden Hygiene-Maßnahmen:
- Das Betreten unseres Dienstgebäudes ist nur mit medizinischer Maske gestattet. Medizinische Masken in diesem Sinne sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
- Bei Krankheitssymptomen können wir Sie aus Gründen des Infektionsschutzes nicht bedienen.
- Bitte beachten Sie, dass Corona-bedingt nur der Zutritt von Personen gewährt werden kann, die für sich persönlich online einen Termin gebucht oder eine Einladung zur Vorsprache erhalten haben. Wenn möglich, kommen Sie bitte ohne Begleitpersonen zum Termin.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem Working-Holiday- oder Youth Mobility- Programm für maximal 1 Jahr
- Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
- Staatsangehörige der Republik Korea können diese Aufenthaltserlaubnis nur im Ausnahmefall im Bundesgebiet beantragen.
Voraussetzungen
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Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und Australien, Israel, Japan oder Neuseeland
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan und Neuseeland können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
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Youth-Mobility-Abkommen zwischen Deutschland und Kanada
Staatsangehörige von Kanada können diese Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet beantragen.
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Working-Holiday-Abkommen zwischen Deutschland und der Republik Korea
Staatsangehörige der Republik Korea können diese Aufenthaltserlaubnis nur im Ausnahmefall im Bundesgebiet beantragen. Dies ist dann möglich, wenn bereits ein Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet besteht, z. B. zum Besuch eines Sprachkurses.
-
Alter zwischen 18 und 35 Jahren
Es gelten folgende Altersgrenzen für die Teilnahme am Programm:
- für Australien, Israel, Japan, Republik Korea und Neuseeland: mindestens 18 Jahre und höchstens 30 Jahre alt,
- für Kanada: mindestens 18 Jahre und höchstens 35 Jahre alt.
- Hauptwohnsitz in Berlin
-
Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Die Vorsprache sollte möglichst mit Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Gültigkeit von 1 Jahr
-
Nachweis eigener Mittel von mindestens 2.000 Euro
z.B. Kontoauszug
-
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
verfügbar in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Türkisch, Serbo-kroatisch, Spanisch, Portugiesisch und Russisch
-
Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
Gebühren
- 56,00 bis 100,00 Euro (je nach technischem Aufwand)
- Für japanische Staatsangehörige gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Weitere Sprachen
Kontakt
Landesamt für Einwanderung (LEA)
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Erläuterung der Symbole
Aufzüge in den Häusern A und C
Nahverkehr
S-Bahn S 41/42 (Westhafen)
U-Bahn U 9 (Amrumer Str.)
Bus 123, 142, M27
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