Wer ein neues Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Der Meldepflicht unterliegen z.B. auch freiberuflich Tätige und Unternehmen mit Sitz im Ausland, die inländische Beschäftigte haben. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen ohne Beschäftigte.
Unfallversicherungsträger sind:
• Gewerbliche Berufsgenossenschaften. Sie sind nach Branchen gegliedert.
• Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
• Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Beschäftigte eines Unternehmens sind kraft Gesetzes versichert.
Unternehmer oder Freiberufler selbst sind in der Regel nicht bereits kraft Gesetzes versichert. Nur in bestimmten Branchen sind Unternehmer automatisch versichert. Jeder andere Unternehmer kann sich freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie gegen Berufskrankheiten versichern. Dies ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
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Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 192 SGB VII
Folgende Informationen werden benötigt:
- persönliche und betriebliche Angaben (Name, Geb.-Datum, Adresse, Rechtsform)
- Eröffnungstag bzw. Datum der Übernahme,
- Art und Gegenstand Ihres Unternehmens (Tätigkeit),
- Branchenschwerpunkt, wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Branchen Leistungen anbietet,
- Anzahl der Beschäftigten und Beschäftigungsbeginn.
Bitte nutzen Sie das entsprechende Formular.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
- Gesetzliche Unfallversicherung
Den direkten Kontakt zum zuständigen Unfallversicherungsträger können Sie mit Hilfe der
kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung herstellen. Die Infoline kann Sie nach Beratung direkt zu dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger verbinden.
• Telefon: 0800 60 50 40 4 oder
• E-Mail: info@dguv.de
- Einheitlicher Ansprechpartner
Diese Dienstleistung ist
in Kombination mit einer Gewerbeanmeldung auch online über das Dienstleistungsportal des Einheitlichen Ansprechpartner Berlin verfügbar (siehe "Weiterführende Informationen"). Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin unterstützt Sie bei der Anmeldung bei der Unfallversicherung. Wenn Sie im Dienstleistungsportal ein neues Gewerbe online anmelden, haben Sie dort die Möglichkeit, die Meldung zur Gesetzlichen Unfallversicherung mit zu erledigen. Ihre Daten werden dann von dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), umgehend an den zuständigen Unfallversicherungsträger übermittelt. Dieser nimmt mit Ihnen Kontakt auf.