Standort: Rechtsantrags- und Informationsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Aufnahme von Klagen und Anträgen in der Rechtsantragstelle ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (werktags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr) möglich.

Persönliche Vorsprachen sind möglichst zu beschränken. Bitte nutzen Sie soweit möglich vor allem den Weg der schriftlichen Antragstellung.


Was leistet die Rechtsantragstelle?

  • Hilfe bei der Formulierung des Klage- bzw. des Eilrechtsschutzantrags
  • Aufnahme einer Begründung in angemessenem Umfang zu Protokoll


Was leistet die Rechtsantragstelle nicht?

Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Personen, die kein oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, sollten jemanden mitbringen, der für sie übersetzen kann. Das Gericht stellt nur zur mündlichen Verhandlung eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher.

Die Rechtsantragstelle informiert darüber, welche rechtlichen Schritte eingeleitet werden können. Sie leistet jedoch keine Rechtsberatung. Es können insbesondere keine Angaben zu Erfolgsaussichten gemacht werden.

Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte in der Rechtsantragstelle helfen nicht bei der eigentlichen Klage- bzw. Antragsbegründung. Diese muss selbst, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe, verfasst werden.

Sie nehmen keine Schriftsätze zu laufenden Verfahren entgegen.

Was ist mitzubringen?

  • Bescheide (einschließlich eventuell ergangener Widerspruchsbescheide), die angefochten werden sollen
  • Kopien der genannten Bescheide für die gerichtliche Verfahrensakte
  • eine Vollmacht, falls eine Klage oder ein Antrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen einer anderen Person erhoben bzw. gestellt werden soll ein amtlicher Lichtbildausweis

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Kontakt

  • Verwaltungsgericht Berlin
  • Rechtsantrags- und Informationsstelle
  • Kirchstraße 7 10557 Berlin
  • Tel.: (030) 9014-8602
  • Fax: (030) 9014-8790

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 - 13:00 Uhr
  • Freitag

      09:00 - 13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

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