Standort: Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg - Wiedererfassung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Hinweise zur Terminbuchung:
Für andere Zulassungsvorgänge vereinbaren Sie bitte telefonisch unter der Service-Nummer 90269-3300 einen Termin.
Die Terminbuchung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.
Zulassungsdienste, Händler und Firmenkunden mit mehr als 3 Vorgängen wenden sich bitte an die Sammelschalter.

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Bedingt rollstuhlgeeigneter Zugang zum Dienstgebäude über den Haupteingang Jüterboger Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Dienstag

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Mittwoch

      07:30-15:00 Uhr (für Terminkunden)
  • Donnerstag

      10:00-18:00 Uhr (für Terminkunden)
      (Fällt ein Spätsprechtag vor einen gesetzlichen Feiertag in Berlin, gilt die Öffnungszeit wie an einem Montag.)
  • Freitag

      07:30-13:30 Uhr (für Terminkunden)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Seit dem 26. August 2013 können Kunden ausschließlich über einen gebuchten Termin bei der Zulassungsbehörde vorsprechen.

Nahverkehr

Bus
  • Jüterboger Straße: 104, 248
Ubahn
  • U Platz der Luftbrücke: U6 U Gneisenaustraße: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Hinweise zur elektronischen Zugangseröffnung

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Angebotene Dienstleistungen

  • Kraftfahrzeug - Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre abgemeldeten Fahrzeugs
  • Zulassung eines aus dem EU-Ausland / EWR eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
  • Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges mit Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassung eines aus dem EU-Ausland eingeführten fabrikneuen Fahrzeuges ohne Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassung eines aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Gebrauchtfahrzeuges
  • Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat eingeführten Neufahrzeuges

Chat

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