Standort: Standesamt Pankow - Geburten

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrer über Neue Schönholzer Straße 35.

Öffnungszeiten

  • Montag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      13:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung eine E-Mail.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, ist für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbart bei Bedarf individuell Termine mit Ihnen.

  • Allgemeine Beantwortungen von Anfragen zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes im Standesamt Pankow erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an das Geburtenregister (ausschließlich für Neugeborene):

geburt@ba-pankow.berlin.de

  • Bitte nutzen Sie zur ersten Kontaktaufnahme nach erfolgter Geburt unser Kontaktformular auf der Homepage.

  • Urkundennachbestellungen nach erfolgter Beurkundung können ausschließlich online oder briefpostalisch angefordert werden.

Für die Abgabe oder Nachreichung von Unterlagen nutzen Sie bitte den Hausbriefkasten am Rathaus Pankow, Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin.

Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Angaben zu Eltern/Kind) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Pankow von Berlin.


Wir danken für Ihr Verständnis

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Angebotene Dienstleistungen

  • Geburt eines Kindes melden
  • Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
  • Mutterschaftsanerkennung erklären
  • Namenserklärung - Familiennamen für ein neugeborenes Kind bestimmen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
  • Namensrechtliche Erklärungen - Neubestimmung des Geburtsnamens für ein Kind erklären
  • Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
  • Vaterschaftsanerkennung erklären

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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