Standort: Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Momentan entfallen derzeit alle offenen Sprechstunden.

Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.

Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über Bauteil E, Kirchstr. 3
oder über den Parkplatz am Bauteil A

Öffnungszeiten

  • Mittwoch

      08:30 - 12:30 Uhr (Terminsprechstunde)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen ggf. einen Termin an unsererem Terminsprechtag.

Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und eine Übersicht der Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte auch unserer Internetseite

Hinweis für Terminkunden

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zum Termin im Wartebereich der Räume A 238 - A 243.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
S-Bahn
  • S Zehlendorf: S1

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Sie finden uns im 2. OG im Gebäudeteil A des Rathauses Zehlendorf, Kirchstr. 1-3, 14163 Berlin.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Angebotene Dienstleistungen

  • Geburt eines Kindes melden
  • Geburt im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
  • Geschlechtsangabe und Vornamensführung ändern (nach TSG)
  • Geschlechtseintrag und Vornamensführung ändern (nach SBGG)
  • Mutterschaftsanerkennung erklären
  • Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
  • Namensrechtliche Erklärungen - Anschlusserklärung eines Kindes abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Einbenennung eines Kindes beantragen
  • Namensrechtliche Erklärungen - Einwilligungserklärung für ein Kind abgeben
  • Namensrechtliche Erklärungen - Nachname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
  • Namensrechtliche Erklärungen - Neubestimmung des Geburtsnamens für ein Kind erklären
  • Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für ein Kind abgeben
  • Vaterschaftsanerkennung erklären

Chat

Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
Mehr Informationen