Datenschutzerklärung für das digitale Anliegen: Pflege-Wohngemeinschaften - Jahresmeldung einreichen

Inhaltsverzeichnis

I Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei und das Landesamt für Gesundheit und Soziales verarbeiten für die jeweiligen oben genannten Jahresmeldungen gemeinsam Daten im unten beschriebenen Umfang. Bei diesem Antrag handelt es sich um eine konkrete Anwendung auf technischer Grundlage des IKT-Basisdienstes Digitaler Antrag.

Die nachstehenden Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten beziehen sich deshalb auch dann stets auf das jeweilige Anliegen “Jahresmeldung“ wenn auf den IKT-Basisdienst Digitaler Antrag Bezug genommen wird.

II Verantwortliche/r

Gemeinsam verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei (als Dienstanbieter des Digitalen Antrags)
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin

Landesamt für Gesundheit und Soziales (als für die Antragsbearbeitung zuständige Fachverwaltung)
Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Standort: Turmstraße 21, 19559 Berlin

III Datenschutzbeauftragte

Der/die Datenschutzbeauftragte der Senatskanzlei ist erreichbar unter:

E-Mail:
behdsb@senatskanzlei.berlin.de

Anschrift:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin

Der/die Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist erreichbar unter:

E-Mail:
datenschutz@lageso.berlin.de

Anschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Standort: Sächsische Straße. 28, 10707 Berlin

IV Auftragsverarbeiter

Das ITDZ Berlin ist in diesem Rahmen Auftragsverarbeiter der verantwortlichen Stellen im Sinne von Artikel 28 DSGVO.

V Cookies und Webanalyse

Bei Nutzung des „Basisdienst Digitaler Antrag“ werden sogenannte Session-Cookies eingesetzt. Diese sind technisch notwendig und dienen der Sicherstellung des Betriebs der Website und ihrer Funktionen. Wenn diese Cookies nicht gesetzt werden können, ist die Funktionalität der Website nicht gewährleistet.

VI Umfang der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der zuständigen Fachbehörde verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung finden Sie im Abschnitt VI.

Zum Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende technisch erforderlichen Daten vom Basisdienst Digitaler Antrag verarbeitet:
  • Datum und Uhrzeit des Antragsversands
  • Transaktionsnummer des eingereichten Antrags.
Für die Antragstellung werden die folgenden externen Dienste eingesetzt:
  • Service-Portal Berlin

Es gelten die jeweiligen Datenschutzerklärungen dieser Dienste. Hierauf wird im Falle der Nutzung dieser Dienste verwiesen.

Darüber hinaus werden diese Daten und Anlagen an die Datenbank der Heimaufsicht (WTG-Datenbank) übermittelt und dort weiterverarbeitet Datenschutzerklärung Heimaufsicht.

VII Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Abs. 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.

Die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum digitalen Anliegen “Pflege-Wohngemeinschaften – Jahresmeldung einreichen” erfolgt durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf Grundlage von § 34 und § 20 Wohnteilhabegesetz Berlin (WTG) in der jeweils geltenden Fassung.

Bitte beachten Sie auch die spezifische Datenschutzerklärung der Heimaufsicht.

VIII Zweck der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Erfassung und vorübergehende Speicherung) der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Abs. 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.

Die Eingabe personenbezogener Daten bei der Nutzung des Basisdienstes Digitaler Antrag dient zur Übermittlung und Zuordnung der Daten der Jahresmeldung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Die in der weiteren Folge eingegebenen Daten zur jeweiligen Jahresmeldung Wohngemeinschaften Antragstellung im jeweiligen Fachverfahren werden in der Verantwortung der Heimaufsicht für die dort genutzte Datenbank (siehe VI.) erhoben.

IX Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des Basisdienstes Digitaler Antrag ist dies dann der Fall, wenn der jeweilige Antrag der Nutzenden an die Datenbank der Heimaufsicht (WTG-Datenbank) weitergeleitet wurde.

Wird auf Grund der Antragstellung ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen der Aktenführung der zuständigen Fachverwaltung / Körperschaft des öffentlichen Rechts dessen längere Aufbewahrungsfristen.

Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschgründe.

X Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO).

Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an die verantwortlichen Stellen (siehe Ziffer II) wenden.

Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten.