Datenschutzerklärung Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei und das Landesamt für Einwanderung verarbeiten für den „Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG“ gemeinsam Daten im unten beschriebenen Umfang. Bei diesem Antrag handelt es sich um eine konkrete Anwendung auf technischer Grundlage des IKT-Basisdienstes Digitaler Antrag.

Die nachstehenden Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten beziehen sich deshalb auch dann stets auf den „Antrag für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG“, wenn auf den IKT-Basisdienst Digitaler Antrag Bezug genommen wird.

Verantwortliche/r

Gemeinsam verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin

Landesamt für Einwanderung (als für die Antragsbearbeitung zuständige Fachverwaltung)
Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin

Kontakt der/des DSB (Datenschutzbeauftragten)

Der/die Datenschutzbeauftragte des ersten Verantwortlichen ist erreichbar unter:

E-Mail:
behdsb@senatskanzlei.berlin.de

Anschrift:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Der/die Datenschutzbeauftragte des zweiten Verantwortlichen ist erreichbar unter:

E-Mail:
datenschutz@lea.berlin.de

Anschrift:
Landesamt für Einwanderung
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Zentrale Dienste des Webportals

Betreibergesellschaft für berlin.de ist die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG, Stefan-Heym-Platz 1, 10367 Berlin.

Für den technischen Betrieb dieser Seite und alle damit einhergehenden Datenverarbeitungsvorgänge, insbesondere

  • Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
  • Verwendung von Cookies
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ist Verantwortliche/r im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen die:

BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG
Stefan-Heym-Platz 1
10367 Berlin

Der Datenschutzbeauftragte der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG ist wie folgt erreichbar:

E-Mail:
datenschutz@lorop.de

Anschrift:
LOROP GmbH
Dennis Schulz
Landgrafenstraße 16
10787 Berlin

Die Datenschutzerklärung der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG finden Sie hier: Datenschutzerklärung von BerlinOnline. Diese enthält wichtige Informationen zum Datenschutz betreffend die Betreiberseiten und den technischen Betrieb der Behördenseiten.

Cookies und Webanalyse

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Datenschutzerklärung von BerlinOnline

Bei Nutzung des „Basisdienst Digitaler Antrag“ werden sogenannte Session-Cookies eingesetzt. Diese sind technisch notwendig und dienen der Sicherstellung des Betriebs der Website und ihrer Funktionen. Wenn diese Cookies nicht gesetzt werden können, ist die Funktionalität der Website nicht gewährleistet.

Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Der IKT-Basisdienst Digitaler Antrag benötigt zur Bearbeitung der Anliegen personenbezogene Daten. Nimmt ein Nutzer / eine Nutzerin diesen Dienst in Anspruch, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind stets:

  • E-Mail-Adresse
  • Vor- und Zuname

sowie für diesen Antrag darüber hinaus folgende Daten:

Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:

  • Datum und Uhrzeit des Antragsversands
  • Transaktionsnummer des eingereichten Antrags

Im Fall der Nutzung externer Dienste (Business Services wie z.B. Service-Portal Berlin, SKB, eID, E-Payment, RBS, XZuFi, Virtuelle Poststelle) gelten die jeweiligen Datenschutzerklärungen dieser Dienste. Hierauf wird im Falle der Nutzung dieser Dienste verwiesen.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die erste Verarbeitung (Erfassung und vorübergehende Speicherung) der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag ist § 4 Abs. 2 Satz 1 OZG Bln.

Die weitere Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten zur Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis) durch das Landesamt für Einwanderung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 86 ff. Aufenthaltsgesetz.

Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Antragsstellung. Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des „Basisdienstes Digitaler Antrag“ zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

Die in der weiteren Folge eingegebenen Daten zur Antragstellung im jeweiligen Fachverfahren werden in der Verantwortung der antragsbescheidenden Stelle jeweils antragsspezifisch erhoben.

Die für diesen Antrag erhobenen Daten sind hier:

aufgeführt und unterliegen in Verarbeitung und Speicherung den Vorgaben und der Verantwortung der jeweiligen Fachverwaltung / Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des IKT-Basisdienstes Digitaler Antrag ist dies dann der Fall, wenn der jeweilige Antrag des Nutzers an die Fachverwaltung / Körperschaft des öffentlichen Rechts weitergeleitet wurde. Im Fall des „Antrags für Geflüchtete aus der Ukraine auf vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz“ werden die eingegebenen Daten nach dem Absenden maximal 28 Tage in der Antragsprüfung des Digitalen Antrags gespeichert, bevor sie vom Landesamt für Einwanderung exportiert und in das dortige Fachverfahren zur weiteren Antragsbearbeitung übernommen werden.

Wird auf Grund der Antragstellung ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen der Aktenführung der zuständigen Fachverwaltung / Körperschaft des öffentlichen Rechts dessen längere Aufbewahrungsfristen. Beim Landesamt für Einwanderung regeln sich die Fristen für Speicherungen und Löschungen nach den §§ 67 und 68 Aufenthaltsverordnung.

Für die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten gelten die gleiche Speicherdauer und Löschungsgründe.

Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet. Eine Ausnahme besteht, soweit zwingende schutzwürdige Gründe bestehen, die gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an den/die verantwortlichen Stellen (siehe Ziffer I) wenden.

Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt. In diesem Fall können wir Ihnen möglicherweise mit Ihrem Anliegen nicht mehr helfen. Der Widerruf ist zu richten an die Geschäftsstelle „Basisdienst Digitaler Antrag“ bei der Behörde “Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei” oder an die Adresse der zweiten verantwortlichen Stelle, an die jeweils in Ziff. I genannte Kontaktadresse.

Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die sie wie folgt kontaktieren können:

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin
Tel.: +49.30.13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de